Liebe Liste, wir haben in unserem Bestan u.a. Kinder Videos, die wir gerne auch für Schulingsveranstaltung im Bereich Kinderarbeit und in der praktisch theologischen Arbeit u.a. Kinder Gottedienst einsetzen würden. Meine Frage: Ist das erlaubt, oder müssen erst " Vorfürrechte" gekauft werden. Mit freundlichen Grüßen Susanne Borner