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Re: Nutzungsordnng 19. Jhrh.



Am 28 Oct 2003, um 15:08 hat Karl Dietz geschrieben:

> Am 28 Oct 2003, um 14:54 hat Peter Haber geschrieben:
>
> > Liebe Liste
> >
> > Ich suche (evtl. faksimilierte) Nutzungsordnungen öffentlicher
> > Bibliotheken aus dem 18. oder 19. Jahrhundert im deutschen Sprachraum.
> > Hat jemand so etwas auf der  Homepage oder weiss, wo ich solche
> > Dokumente finden könnte?
> >
> > Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
> >
> > Peter Haber
> >
> > ---------------------------------------------------------------------
> > Peter Haber
> > Historisches Seminar der Universitaet Basel
> > Hirschgaesslein 21
> > CH - 4051 Basel
> > Tel.: +41 61 295 96 66 (Sekretariat)
> > Tel.: +41 61 295 96 63 (direkt)
> > URL: http://www.hist.net/haber
> > ---------------------------------------------------------------------
> >
>
>
> Sehr geehrter Herr Haber,
>
> hier ein erster Fund:
>
> <ZITAT>
>
> Benutzungsordnung
>
> Die Benützerordnung der Königlichen Bibliothek zu Berlin von 1758 (Baur
> 147) zeigt das Dilemma zwischen "Dienstbibliothek" und allgemein
> zugänglichem wissenschaftlichem Instrument:
> "1. Sollen an Niemanden ausser an denen Königl. Geheimen Etats- und
> Krieges=Ministern, ohne speciale Permission Bücher gegen einen Schein
> verabfolget werden.
> 2. Fremden und in keiner königl. Bedienung stehenden Personen wird die
> Permission nur unter der Bedingung ertheilet, wenn sie zuförderst der
> verlangten Bücher wegen gehörige Sicherheit gestellet.
> ...
> 5. Weil auch die Bibliothec zum Aufnehmen der Wissenschaften und Künste
> einem jeden zu seinem Gebrauch täglich offen stehet; es sich aber öfters
> zuträget, das mehrere eines und desselbigen Buches zu ihrem Gebrauche
> benöthiget sind, so können
> a) Bücher die stündlich zum nachschlagen gebrauchet werden keinem mit
> nach Hause gegeben werden..."
> Aus diesen Sätzen lässt sich ablesen, dass die Bibliothek zwar zur
> Präsenzbenutzung einem allgemeinen Publikum offenstand, aber nur ein
> kleiner Kreis zur Ausleihe berechtigt war.
>
> </ZITAT>
>
> aus
> http://www.stub.unibe.ch/stub/vorl96/07/wei.html
>
>


...und dies noch:

<ZITAT>

Mit dem Neubau wurde die Bibliothek 1727 öffentlich. Kaiser
Karl VI. (1685-1740, Kaiser 1711) erließ eine
Bibliotheksordnung, in der es u.a. heißt: "Das gewünschte
Buch soll man verlangen, benützen und dabei rein bewahren,
es also nicht durch Riß oder Stich beschädigen, noch mit
Notizen bekritzeln ... - Man soll sich auch nicht auf das Buch
stützen, noch beim Schreiben das Papier auf dieses legen.
Tinte und Streusand möge man weit entfernt halten.
Unwissende, Diener, Faule, Schwätzer und Herumspazierer
mögen fernbleiben" - und "der Benützer hat nichts zu
bezahlen, er soll bereichert weggehen und öfter wiederkehren
(Weltgebäude ... S. 12f). In der Praxis war aber die
Benutzung auf Gelehrte beschränkt. Ein von Garelli schon
1723 gefordertes heizbares Lesezimmer wurde erst 1769
eingerichtet, bis dahin blieb die Bibliothek im Winter
geschlossen! - Ausnahmsweise wurden Handschriften in den
Privatwohnungen der Bibliothekare benutzt. Auch die
Schreibtische der Kustoden standen im Lesesaal. Vergebens
hatte Gottfried Frh. van Swieten (Sohn Gerard v. S.s, Freund
und Gönner Mozarts und Beethovens, gest. 1803) 1779 für
sie ein besonderes Kabinett gewünscht. (Erst nach 1860
wurde aber die Bibliothek für die größere Allgemeinheit
geöffnet).

</ZITAT>

aus
http://www.ib.hu-berlin.de/~pz/zahnpage/wienonb.htm


wow. äh ich meine: wahnsinn. :))

> ...dass waren noch zeiten... :)
>
> --
> Mit freundlichen Grüßen
> Karl Dietz


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.