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Re: Unverlangte Büchersendungen



Dieses Problem wurde auch im Rahmen des Master-Zusatzstudiums LIS (FH Köln)
in der Vorlesung "Bibliotheksrecht" thematisiert.

Meinen Aufzeichnungen entnehme ich, dass bei unverlangten Büchersendungen
folgendes gilt:

Liegt der unverlangten Büchersendung eine Rechnung bei, macht der Buchhändler
der Bibliothek offensichtlich ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Die Bibliothek kann wählen, ob sie das Angebot annimmt oder ablehnt.

Nimmt sie es an, wird durch die gegenseitige Willenserklärung beider Parteien
per definitionem ein Kaufvertrag geschlossen.

Hat die Bibliothek jedoch - wie in Ihrem Falle - kein Interesse an der
Lieferung, entfällt naturgemäß die *gegenseitige* Willenserklärung - es kommt
demnach kein Vertrag zustande.

Dennoch besteht - da die Bücher noch Eigentum des Buchhändlers sind - für die
Bibliothek eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren (in Bayern: 3 Jahre).
Alternativ kann die Bibliothek die Bücher auch unfrei zurücksenden oder dem
Buchhändler eine Frist zur Abholung setzen. (Verstreichenlassen der Frist gilt
als
Verzichtserklärung).

Der Umkehrschluß müsste doch dann lauten: ohne beiliegende Rechnung besteht
erst recht keine Grundlage für einen Kaufabschluss...


Viele Grüße -
Cordula Nötzelmann


cand. MLIS FH Köln


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