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AW: Unverlangte Büchersendungen



Hallo Hr. Strzolka,

Verlage oder Buchhändler, die ihre Bücher über das Internet oder über
Telefonkontakt vertreiben unterliegen dem seit 2000 geltenden neuen
Fernabsatzgesetz.
Darin ist auch geregelt, dass unverlangt zugesandte Waren vom Kunden weder
aufbewahrt noch bezahlt werden müssen. Im Heise-Newsticker sind einige
Zeilen darüber zu lesen.

http://www.heise.de/newsticker/data/mbb-15.05.00-000/

Gruß
Oliver Weiner

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de
[mailto:owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de]Im Auftrag von Strzolka, Rainer
Gesendet: Mittwoch, 17. September 2003 13:15
An: 'Inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de'
Betreff: Unverlangte Büchersendungen


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


ich erhalte von der Buchhandlung Struppe & Winkler in Berlin  überhaupt
nicht bestellte, völlig fachfremde Bücher und werde anschließend mit
Mahnungen hierzu überzogen. Auf Einwände gibt die Buchhandlung zu, die Bände
seien gar nicht bestellt worden und das Verfahren storniert, die Bände
zurückgesandt und dort auch angekommen. Zwei Wochen später folgt die nächste
Mahnung. Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht? Danke und Grüsse
von Rainer STrzolka

Rainer Strzolka M.A.
Leitung Fachbereichsbibliothek Gartenbau

Technische Informationsbibliothek und Universitätsbibliothek (TIB/UB)
Fachbereichsbibliothek Gartenbau, Landschaftsarchitektur und
Umweltentwicklung
Herrenhäuser Strasse 2, D-31049 Hannover
Fon: +49 (0) 511-762-2687
Fax: + 49(0) 511-762-3694
Mailto:Rainer.Strzolka _at__ tib.uni-hannover.de
http://www.tib.uni-hannover.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.