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Umstieg auf AACR2/MARC21



Da diese E-Mail an verschiedenene Listen geschickt wird, bitten wir
Mehrfachempfang zu entschuldigen.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine kleine Arbeitsgruppe der ZDB unter Leitung von Barbara Sigrist hat
die möglichen Auswirkungen eines Umstiegs auf AACR2 untersucht und
veröffentlicht im folgenden die wichtigsten Ergebnisse. Diese Thesen und
Schlußfolgerungen basieren auf einem ausführlichen Artikel, der unter
dem Titel "400.000 laufende Zeitschriften in der ZDB: GKD- und
ZDB-spezifische Probleme im Falle eines Umstieg des deutschen Regelwerks
und Formats auf AACR2 und MARC21" im Bibliotheksdienst, 36.2002, Heft 4,
erscheinen wird.
Die Thesen werden demnächst auch auf der ZDB-Homepage unter der Rubrik
"Aktuelles und Termine" zur Verfügung stehen.


RAK/MAB2 ---> AACR2/MARC21

Auswirkungen auf die ZDB

1. Die mangelnde Übereinstimmung zwischen den Körperschaftsansetzungen
der Library of Congress Name Authorities (LoC-NA) und den nach RAK
angesetzten Körperschaftsnamen (lediglich 40% identische Ansetzungen)
würden zu einer Überarbeitung vieler Namenssätze der GKD führen.

2. Da die Eintragungen der ZDB auf den Körperschaftsansetzungen aus der
GKD basieren (50% oder 540.000 Titelaufnahmen sind mit einem
Körperschaftssatz verknüpft), würden geänderte Regelwerksbestimmungen
für Körperschaftsnamen Auswirkungen auf die Neubestimmung der
Hauptsachtitel vieler Zeitschriften haben. Würden dadurch
Titelsplits/Titelzusammenlegungen notwendig, müssten die
bestandsführenden Bibliotheken ihre Lokaldaten überarbeiten.

3. Die bei MARC21 bislang fehlende Möglichkeit dateiübergreifender
ID-Nummern-Verknüpfungen, wie zwischen GKD und ZDB seit jeher Standard,
hätte bei Übernahme der derzeitigen MARC21-Version zur Folge, dass
Korrekturen im Körperschaftssatz nicht mehr automatisch in allen damit
verknüpften Titelaufnahmen nachvollzogen würden.

4. Die ebenso in der ZDB gängige - bei MARC21 zurzeit jedoch unbekannte
- Möglichkeit von ID-Nummern-Verknüpfungen innerhalb der Titeldatei
hätte bei Übernahme der derzeitigen MARC21-Version zur Folge, dass
Korrekturen der Ansetzungsform eines Titelsatzes nicht mehr automatisch
zur Bereinigung in allen damit verknüpften Titelaufnahmen führen würden.

5. Durch die stärkere Gewichtung der formalen Gegebenheiten der Vorlage
gem. AACR2 bei gleichzeitiger Hinzuziehung inhaltlicher Gesichtspunkte
und durch unterschiedliche Splitfestlegungen ergäben sich
unterschiedliche Entitäten bei Titeln, die nachvollzogen werden müssten.
Würden Titelsplits/Titelzusammenlegungen notwendig, müssten die
bestandsführenden Bibliotheken ihre Lokaldaten überarbeiten.

6. Der in den AACR2 vorgesehene Einheitssachtitel/Ansetzungssachtitel
(uniform title) zur Unterscheidung von gleichnamigen Sachtiteln würde
eine Umarbeitung aller gleichnamigen Sachtitel, die nach RAK nicht durch
Ordnungshilfen unterschieden werden, erfordern.

7. Die AACR2 kennen keine Ansetzung von Zeitschriften als Unterreihen.
Daraus ergäbe sich die Notwendigkeit ihrer Abschaffung in der ZDB,
verbunden mit der Überarbeitung von ca. 12% der Titelaufnahmen (ca.
130.000), die mit zum schwierigsten Material in der ZDB gehören.


Schlussfolgerungen

1. Eine automatische Umsetzung der ZDB-MAB2-Titeldaten auf MARC21 führt
nicht automatisch zu AACR2-Titeldaten.

2. Ein Übergang auf AACR2 wäre für die Altdaten nur durch intellektuelle
Nachbearbeitung der Daten von GKD und ZDB möglich. Die laufende
Katalogisierung könnte nur ab einem Stichdatum nach AACR2 erfolgen. Bei
bibliographischem Zusammenhang zwischen neuem (AACR2-) und altem (RAK-)Titel müsste dann die Überarbeitung des alten Titels erfolgen.
Daraus folgte, dass auf längere Zeit RAK- und AACR2-Katalogisate
nebeneinander in der Datenbank bestehen bleiben würden.

3. Der bei RAK/MAB vorhandene Katalogisierungs- und letztlich auch
Nutzungskomfort durch dateiübergreifende bzw. dateiinterne
Verknüpfungsmöglichkeiten muss auch unter AACR2/MARC21 gewährleistet
werden.

4. Überarbeitungen der Titelaufnahmen würden auch unter
AACR2-Bedingungen, wie bisher, aufgrund von Korrekturmeldungen der
ZDB-Teilnehmer von der Zentralredaktion Titel (ZRT) durchgeführt werden.
Dieses Prinzip der zentralen Datenpflege könnte wegen der Notwendigkeit,
die Daten konsistent zu halten, keinesfalls aufgegegeben werden.
Den erforderlichen Altdatenbereinigungen sowie auch der
Katalogisierung von Neuaufnahmen müssten umfangreiche Schulungen sowohl
bei den ZDB-Teilnehmern als auch bei den zentralen Redaktionen
vorausgehen.
Systematische Überarbeitungen bereits vorhandener Titelaufnahmen und
eine regelmäßige Eingangskontrolle neuer Titelaufnahmen, die beim
Regelwerksumstieg unerläßlich wäre, könnten mit dem derzeitigen
Personalbestand in der ZRT nicht geleistet werden.

5. Überarbeitungen von Lokaldaten (ggf. auch von verknüpften
Exemplardaten), die aufgrund von Titelkorrekturen notwendig würden,
müssten auch unter AACR2-Bedingungen, wie bisher, von den
ZDB-Teilnehmern durchgeführt werden. Eine zentrale Bearbeitung von
Lokaldaten wird auch in Zukunft  nicht möglich sein.

Berlin im März 2002


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kolleginnen und Kollegen der ZDB

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Barbara Pagel
Staatsbibliothek zu Berlin,
Abt. II E, Überreg. Bibliogr. Dienste
- Zeitschriftendatenbank, Zentralredaktion Titel -

10772 Berlin

Tel.: 030-2 66 23 45
Fax:  030-2 66 32 68
e-mail: barbara.pagel _at__ sbb.spk-berlin.de

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