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Re: DigiZeitschriften-Kommerz
kaemper _at__ ub.uni-stuttgart.de wrote:
>
> Herr Graf,
Sehr geehrter Herr Kaemper,
kann es sein, dass Ihnen im Eifer des Gefechts die Hoeflichkeit abhanden
gekommen ist? Ich habe Sie nicht persoenlich beleidigt, ich habe
lediglich deutlich zum Ausdruck gebracht, was ich von Ihrem Beitrag
halte. Ist das verboten und ein Verstoss gegen die Netiquette? Duerfen
hier Meinungen nicht mehr frei geauessert werden, weil dann Beteiligte
patzig und ruede werden? Mit "Herr Graf" eine Mail zu eroeffnen, hat
nur derjenige noetig, dessen sachliche Argumente allzu schwach sind.
> sicher werden Sie auch diesen Einwurf wieder überflüssig finden: es sei
> Ihnen unbenommen.
Das ist aber grosszuegig!
Doch zurueck zur Sache:
Ueber das, was angemessen bzw. extrem hoch ist, wird man sicher lange
streiten koennen.
I. Notiz zu den Digitalisierungskosten aus DIGITAL-COPYRIGHT
Laurie Urquiaga schrieb dort:
here are several services out there that digitize hard copy documents.
The vendor BYU has used in the past has been Data Conversion
Laboratories, and costs averaged $.50 to $85/page, depending on the
processing requirements (this gives html or text output). Other vendors
mentioned have been Pacific Data and InnoData. Another vendor that we
appear to be looking at very closely now, although we haven't had them
do any work yet, is iArchives (http://www.iarchives.com/). Early
indications seem to be that they will digitize/capture documents and
provide a text-overlay pdf file for about $.20/page, which would be
phenomenal.
Searchable PDFs are often backed by 'dirty text', which means that you
just take the ocr output 'as is' and link it behind the image. If you
have a 98% accurate ocr file, the result is that approximately 2% of the
document isn't searchable because the ocr program didn't recognize it
correctly. However, the likelihood is that most of the time, the user
will find what they need, and not editing probably saves 90-95% of the
effort required to create a clean text result. That the text is dirty
isn't apparent to the reader, because they're looking at the facsimile
images and not the text file itself. The risk in using this format is
that a highly specific or technical term might be part of the text that
is not recognized and thus the searcher will get a 'no-hits' result even
though the document actually contains that term.
The difference in outputs explains the difference in average per page
costs. However, my experience is that it usually takes about 2 hours to
scan, clean up (erase black areas, spots, etc.) and capture a 30 page
legal brief (resulting in a dirty text linked to/hidden behind a clean
image). That means we're expending about $.50/page in student wages
alone for the initial labor. It costs more for documents that are more
complicated than the average legal brief (ie. containing pictures,
tables, columns, whatever). Add in quality control and metadata
indexing and the cost more than doubles. For things we don't have time
to send out to a vendor, it is worth it to do this ourselves. But where
time is less important, it makes more sense to outsource the labor,
which was the point of my earlier post.
II. Argumente gegen ein kostenpflichtiges System
Katja Mruck schrieb:
"Als Herausgeberin einer mehrsprachigen und kostenfrei zugaenglichen
Online-Zeitschrift weiss ich von dem Feedback, das wir von
Kollegen und Kolleginnen aus aller Welt erhalten, wie wichtig es fuer
sie ist, nicht wegen fehlender Gelder von den Diskursen der
internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft ausgeschlossen zu sein."
Die BOAI kann zu einer staerkeren Vernetzung der Wissenschaft beitragen.
Warum gibt es denn so wenige JSTOR oder MUSE-Nutzer in Deutschland? Und
warum werden sich vermutlich nicht auf breiter Front Bibliotheken
ausserhalb des deutschsprachigen Bereichs DigiZeitschriften zulegen? Bei
den Preisen denkt man nach wie vor national und leistet sich
vorzugsweise Publikationen der eigenen Sprache.
Kostenpflichtige Angebote werden vermutlich zur Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen von unabhaengigen Wissenschaftlern fuehren, weil die
"normale" konventionelle Fernleihe einem pay-per-view-Entgelt immer
naeher kommen wird.
Kostenpflichtige Angebote grenzen auslaendische Wissenschaftler aus,
deren Institutionen aus welchen Gruenden auch immer (finanzielle oder
andere) einen Bezug nicht fuer sinnvoll halten.
Kostenpflichtige Angebote grenzen Wissenschaftler aus, die
institutionell nicht angebunden sind oder deren Institutionen aus
finanziellen Ruecksichten oder einer genereller Scheu vor
Onlinepublikationen ("Papier ist dauerhafter" und wieso dann zweimal
zahlen?) nicht abonnieren wollen.
Kostenlose Angebote, die jeder Wissenschaftler von seinem Arbeitsplatz
aus aufrufen kann, machen ihn unabhaengig von der nicht leicht zu
ertragenden Willkuer von Bibliotheksdirektoren und -Referenten, die
Anschaffungsvorschlaege ohne Begruendung einfach abweisen koennen.
Ich habe hier letztes Jahr mal aus Anlass der DOCSTER-Diskussion
angeregt, per Mail erledigte Fernleihen nicht mehr geschuetzter
Literatur auf Bibliotheksservern vorzuhalten und somit nur einmal zu
scannen - Herr Eversberg wollte sich darum kuemmern, aber es hat sich
inzwischen nicht das geringste getan. Das haengt wohl auch damit
zusammen, dass die naturwissenschaftliche Orientierung von derlei
Debatten nur aktuelle (geschuetzte) Zeitschrifteninhalte im Blick hat.
Kann man Alternativarchive zu DigiZeitschriften aufbauen? Auf die
BOAI-Unterzeichner zu setzen, scheint verfehlt: Warum sollten die von
Katja Mruck aufgefuehrten Unterzeichner von BOAI denn ausgerechnet
Kernzeitschriften der deutschen Forschung digitalisieren? Frau Mruck hat
es nicht fuer noetig erachtet, auf meine Nachfrage, wie ihre Bemerkung,
man habe ja "Wahlen", zu verstehen sei, zu reagieren.
Eine Nutzung der DigiZeitschriften-Daten, soweit diese nicht mehr
geschuetzte Literatur betreffen, setzt voraus, dass man sich
juristisch/urheberrechtlich warm anzieht, da ein kollektiv
zusammengetragenes Archiv geeignet ist, die berechtigten Interessen des
Datenbankherstellers zu beeintraechtigen (s. Vogel in Schricker, UrhR ²
§ 87b Rndr. 23, S. 1349). Obwohl die gemeinfreien Artikel an sich nicht
geschuetzt sind, erfuellt DigiZeitschriften das Kriterium der
wesentlichen Investition. Auswege waeren: auslaendischer Server ohne
deutsche Verantwortliche, Entfernung identifizierbarer Kennzeichen aus
Text- und Bilddateien (digitale Wasserzeichen).
Wenn man diesen Weg nicht gehen moechte, bleibt nur: nochmals scannen.
Aber was waere denn illegal daran, der Public Domain endlich das zu
geben, was ihr schon von Gesetzes wegen gehoert? Ich halte es mit zwei
Juristen (Artur Wandtke/Winfried Bullinger), die 1997 in GRUR 1997 S.
577 schrieben:
"Die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts [§ 64 UrhG] hat nicht nur
bloß eine negative Ausschlußfunktion. Sie hat vor allem auch die
positive Zuordnungsfunktion, urheberrechtliche Werke dem Gemeingebrauch
zur Verfügung zu stellen".
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.