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Re: Berechneter Kopienversand ohne Kostenuebernahmeerklaerung



Liebe Liste,

> es wurde eine Bestellung per "rosa Leihschein" auf einen Aufsatz
> mit 8 Seiten Umfang aufgegeben.
> [...]
> Gleich die erste angegangene Bibliothek konnte die Bestellung
> positiv erledigen, jedoch wurde eine Rechnung ueber 5,53 EURO
> erhoben (pro Kopie 0.50 EUR zzgl. 1,53 EUR Versand).

Laienfrage an die Rechtskundigen:

Ist § 30 der Leihverkehrsordnung hier nicht als verbindlich und die
Rechnung als gegenstandslos zu betrachten?

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§ 30 Kosten

1.Die im Leihverkehr entstehenden Kosten werden von der Bibliothek
getragen, bei der sie entstehen. Eine gegenseitige Verrechnung
zwischen den Bibliotheken findet nicht statt.

2.Außergewöhnliche Kosten (für Schnellsendungen, Eilbriefe, besondere
Versicherungen, umfangreiche Kopienlieferungen, zum Verbleib
angeforderte Ersatzmedien, Dokumentenlieferungen per
Telekommunikation) werden der gebenden Bibliothek auf Verlangen von
der nehmenden Bibliothek erstattet.
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Schoenes Wochenende -
 U.  Alpers
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  Ulrich Alpers               Universitaetsbibliothek Stuttgart
                              Bereichsbibliothek Physik
  Tel:  0711/685-4807         Pfaffenwaldring 55
  Fax:  0711/685-3502         70569 Stuttgart
  Mail: ulrich.alpers _at__ ub.uni-stuttgart.de
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  If you think education is expensive, try ignorance.



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