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Re: Berechneter Kopienversand ohne Kostenuebernahmeerklaerung
Liebe Liste,
> es wurde eine Bestellung per "rosa Leihschein" auf einen Aufsatz
> mit 8 Seiten Umfang aufgegeben.
> [...]
> Gleich die erste angegangene Bibliothek konnte die Bestellung
> positiv erledigen, jedoch wurde eine Rechnung ueber 5,53 EURO
> erhoben (pro Kopie 0.50 EUR zzgl. 1,53 EUR Versand).
Laienfrage an die Rechtskundigen:
Ist § 30 der Leihverkehrsordnung hier nicht als verbindlich und die
Rechnung als gegenstandslos zu betrachten?
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§ 30 Kosten
1.Die im Leihverkehr entstehenden Kosten werden von der Bibliothek
getragen, bei der sie entstehen. Eine gegenseitige Verrechnung
zwischen den Bibliotheken findet nicht statt.
2.Außergewöhnliche Kosten (für Schnellsendungen, Eilbriefe, besondere
Versicherungen, umfangreiche Kopienlieferungen, zum Verbleib
angeforderte Ersatzmedien, Dokumentenlieferungen per
Telekommunikation) werden der gebenden Bibliothek auf Verlangen von
der nehmenden Bibliothek erstattet.
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Schoenes Wochenende -
U. Alpers
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Ulrich Alpers Universitaetsbibliothek Stuttgart
Bereichsbibliothek Physik
Tel: 0711/685-4807 Pfaffenwaldring 55
Fax: 0711/685-3502 70569 Stuttgart
Mail: ulrich.alpers _at__ ub.uni-stuttgart.de
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