Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mich beschaeftigt die Frage, wann Veraenderungen in websites noch unter Pflege zu subsumieren sind und ab wann sie in das Urheberrecht des webdesigners eingreifen (So etwas gibt es doch!?) Gibt es da irgendwelche Regelungen? Keine Probleme sehe ich bei Textaenderungen bzgl. Terminen, Personalveraenderungen, Oeffnungszeiten etc., sowie beim Einfuegen von Links. Wie ist die Lage, wenn man z.B. im title oder bei den keywords Begriffe veraendern moechte, weil sie einem einfach treffender erscheinen? Gehoert das noch zur Pflege? Und eine Stufe weiter: greift man ist das Urheberrecht des authors ein, wenn man z.B. cellPadding-Werte erhoeht oder wenn man Texte zentriert oder die Schriftgroesse veraendert oder wenn man einen Frame einfuegt? Kennt sich jemand damit aus, was der Anbieter selbst veraendern darf und wann er an die Grenzen des Urheberrechts seines Webdesigners stoesst? Oder sehe ich da Probleme, die es gar nicht gibt? Fuer jeden Hinweis bedanke ich mich herzlich im voraus i. A. Rosemarie Allgeier Bezirksregierung Koeln
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