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Re: AW: Gelesen? "Milliardengrab Uni-bibliothek"
- Date: Tue, 4 Dec 2001 15:58:42 +0100 (MET)
- From: Susanne Schmid <schmids _at__ mail.Uni-Mainz.DE>
- Subject: Re: AW: Gelesen? "Milliardengrab Uni-bibliothek"
Hallo,
> in www.diplomarbeiten24.de steht: "Das Urheber- und Verlagsrechtsgesetz
> (UrhG) regelt die Rechte des Autors. Der Verfasser einer Studien-, Diplom-,
> Magister- oder Doktorarbeit erwirbt mit der Anfertigung der Arbeit das
> alleinige Urheberrecht - und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden
> Nutzungsrechte zur Veröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG),
> Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und kommerziellen Verwertung.
Das bedeutet aber wieder, daß tatsächlich vor jedem fremden Blick in
eine solche Arbeit eine Einverständniserklärung des Verfassers/der
Verfasserin vorliegen muß, wie das vorhin auch schon geschrieben worden
ist, oder?
So wird das bei uns gehandhabt; die Erklärung dafür, die ich bisher hier
immer gehört habe, war, daß die Notwendigkeit der
Einverständniserklärung durch das Prüfungsverfahren so vorgeschrieben
ist, und daß dieses wiederum von Bundesland zu Bundesland
verschieden ist.
Wobei mir auch einmal gesagt wurde, daß die Verfasser/innen von
*Staatsexamensarbeiten* selber kein Recht an ihrer Arbeit haben, da die
zu den Prüfungsunterlagen gehören.
Gruß
Susanne Schmid
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