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Antw: ? Brennen einer CD-ROM
Liebe Kollegin Berlinghoff,
nach meiner Meinung kommt es auf zwei - unterschiedliche - Dinge an!
1. Durften bzw. dürfen Sie diese Kopie der CD-ROM anfertigen?
Da diese Kopie nicht Sicherungszwecken und auch nicht privaten Zwecken dient, ist das - so denke ich - zu verneinen.
2. Dürfen Sie die so erstellte Kopie ausleihen? Das ist nach meiner Auffassung selbst dann nicht der Fall, wenn man Frage Nr. 1 bejahen würde. Da Sie für die gebrannte CD-ROM kein Recht (erworben) haben, also auch nicht das Recht Sie auszuleihen.
Mit freundlichen Gruessen
H.J.Fingerle
Stadtbuecherei Recklinghausen
Tel. 02361/501905 bzw. 501907
>>> Stadtbuecherei-Lippstadt _at__ t-online.de 03.12.2001 14.40 Uhr >>>
Liebe Liste,
wir haben für die Ausleihe ein CD-ROM-Paket bestehend aus 14 Spiele-CD-ROMs und
einer Start-CD-ROM gekauft, die für die Installation aller 14 anderen CD-ROMs
benötigt wird. Nun macht es in unseren Augen nicht viel Sinn, ein Paket von 14
CD-ROMs bei einer Ausleihzeit von 2 Wochen auszuleihen. Darf man die
Start-CD-ROM (und nur diese!) brennen, um das Paket in kleinere Einheiten
aufzuteilen? Unser Rechtsamt konnte nicht konkret weiterhelfen. Hat jemand
Erfahrungen in diesem Bereich? Vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße aus dem trüben Lippstadt
Thomas-Valentin-Stadtbücherei Lippstadt
Marion Berlinghoff
Fon 02941/720-894 Fax 02941/58713
Stadtbuecherei-Lippstadt _at__ t-Online.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.