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TIB hat Prozeß gewonnen
BGH: Kopienversand ist rechtens!
Die Technische Informationsbibliothek (TIB), bzw. das Land
Niedersachsen als ihr Träger, hat den vom Börsenverein des
Deutschen Buchhandels e.V. angestrengten Musterprozeß auch
vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen. Die Klage blieb in
allen Instanzen erfolglos. Nach Ansicht des 1. Zivilsenats
des BGH verstoßen die TIB und damit auch andere Bibliotheken
nicht gegen das Urheberrecht, wenn sie auf Einzelbestellungen
gegen Bezahlung Kopien von Zeitschriftenartikeln versenden.
Der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bleibt es überlassen,
eine Erhöhung der Bibliothekstantieme bei Bund und Ländern
durchzusetzen.
Die schriftliche Fassung des Urteils vom 25.2.1999 liegt der
TIB noch nicht vor.
Die Pressemitteilung des BGH wird u.a. im BIBLIOTHEKSDIENST
veröffentlicht. Vorabkopien erhalten Sie ab sofort bei der
Universitätsbibliothek und Technischen Informationsbibliothek
Frau Schuster
Postfach 6080
30060 Hannover
E-Mail: Sigrid.Schuster _at__ tib.uni-hannover.de
Telefon: 0511/762-2531
Telefax: 0511/762-2686
i.A. Dorothee Nürnberger
Dorothee Nuernberger // UB/TIB Hannover
Oeffentlichkeitsarbeit
Welfengarten 1B, D-30167 Hannover
Tel: 0511/762-3426 // Fax: 0511/762-2686
E-Mail: Dorothee.Nuernberger _at__ tib.uni-hannover.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.