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Benutzungsordnung
- Date: Wed, 21 Nov 2001 12:26:45 +0100
- From: Ernst-Abbe-Bücherei Jena <eab _at__ jenaonline.de>
- Subject: Benutzungsordnung
Liebe Liste,
gibt einen Rechtsexperten fuer oeffentl. Bibliotheken unter Ihnen?
Ist die Benutzungsordnung der oeffentl. Bibliothek eine Laendersache?
Gerade bekommen wir vom Landesverwaltungsamt Thueringen die Meldung,
dass
wir falsch in unserer Benutzungsordnung
siehe http://www.jenaonline.de/eab/download/nutzungsordnung.pdf
stehen haben, dass nur Jugendliche unter 16 Jahren die Erlaubnis der
Erziehungsberechtigten brauchen.
Dies waere aber rechtlich falsch -
bis zu 18 Jahren waere die Unterschrift der Erziehungberechtigten
noetig.
Unsere dringende Bitte um Antworten aus der Liste.
Ist die Unterschrift bis 18 Jahren zwingend?
Die Frage geht auch noch an FORUMOEB und RABE.
Es waere fuer uns fatal die Benutzungsordnung wieder zum Druck zu geben,
da sie gerade (wegen Euroumstellung) neu gedruckt wurde.
Gespannnt sind wir auf Antworten, besonders aus Thueringen.
Herzliche Gruesse aus dem sonnigen Jena!
Gesine Bankwitz
Ernst-Abbe-Buecherei
Carl-Zeiss-Platz 15
07743 Jena
Tel: 03641/59 00 45
Fax: 03641/44 28 21
e-Mail: eab _at__ jenaonline.de
homepage: http://www.jenaonline.de/eab
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.