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!Urheberrecht für Onlinepublikationen
Lieber Herr Graf,
Sie schreiben bzgl., der Anfrage von Herrn Herb u.a. folgendes:
"Dann sollten Sie, zumal in einer Fachliste, sich an die Grundregeln fuer
das Stellen von Anfragen halten: Fragen praezise formulieren und
bereits bekannte Informationsquellen benennen."
Verzeihen Sie, aber dieser Ton, den Sie anstimmen hat etwas unangenehm
"Oberlehrerhaftes".
Schoenen Feiertag wuenscht
Stephan Braum
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Maiser _at__ ZB2.UB.Uni-Dortmund.DE
[mailto:Maiser _at__ ZB2.UB.Uni-Dortmund.DE]Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Dienstag, 2. Oktober 2001 18:08
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: Urheberrecht für Onlinepublikationen
Ulrich Herb wrote:
>
> Hallo Herr Dr. Junkes-Kirchen,
>
> Danke für die Links... auch wenn ich ich sie schon kannte. Mir ging es
eher um
> Informationen aus erster Hand. Z.B. von Personen, die sich aus realem
Anlass
> um dieses Thema kümmerten.
Dann sollten Sie, zumal in einer Fachliste, sich an die Grundregeln fuer
das Stellen von Anfragen halten: Fragen praezise formulieren und
bereits bekannte Informationsquellen benennen.
Fuer ein kunsthistorisches Publikum ist die folgende erste Folge einer
kleinen Artikelserie zum Urheberrecht gedacht, die vielleicht den
anderen hier, die auch gern Informationen aus "zweiter Hand" zu
schaetzen wissen, Nutzen bringen mag.
Klaus Graf
***
Informationen zum Urheberrecht
1. Urheberrechtsinformationen im WWW
[2. Recht auf Internetpublikation fuer Autoren?
3. Bildrechte der Eigentuemer?
4. Bildrechte bei Fotografien
5. Zitatrechte bei Bildern und Texten]
1. Urheberrechtsinformationen im WWW
Im öffentlichen Diskurs des beginnenden digitalen Zeitalters nehmen
Rechtsfragen des Urheberrechts einen immer größeren Stellenwert ein.
Erinnert sei nur an die von der Musiktauschbörse Napster aufgeworfenen
Probleme oder an die derzeitige Diskussion um die geplante Novellierung
des deutschen Urhebervertragsrechts. Fundierte Kenntnisse der
Rechtsgrundlagen sind allerdings in Fachkreisen nur selten anzutreffen,
wie schon die ständige Verwechslung des deutschen Urheberrechts mit dem
angloamerikanischen "Copyright" belegt. Das Thema ist freilich viel zu
wichtig um es den Juristen zu überlassen. Die Verwerterlobby hat in der
Vergangenheit dafür gesorgt, daß die herrschende Lehre des Urheberrechts
- auch für den Wald-und-Wiesen-Juristen eine sehr spezielle Materie -
außerordentlich wirtschaftsfreundlich ausgestaltet wurde und den
Aspekten der im Grundgesetz verbürgten Informations- und
Wissenschaftsfreiheit bis vor wenigen Jahren kaum Aufmerksam geschenkt
wurde. Die außerhalb rechtswissenschaftlicher Erörterungen angesiedelten
Versuche einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Konzept
"Urheberrecht" sind von Juristen kaum einmal rezipiert worden. Auch in
der Kunstwissenschaft kann natürlich die Frage nach der Rolle der
künstlerischen Originalität ein nicht ganz marginales Interesse für sich
beanspruchen. In der modernen Kunst gab es sogar eine Subkultur des
"Plagiarism", über die ein instruktiver Artikel von Florian Cramer im
World-Wide-Web (WWW) nachgelesen werden kann [1]. Wer sich im Internet
über die inzwischen doch recht breite Anticopyright-Bewegung, die im
geistigen Eigentum einen Diebstahl an der Allgemeinheit sieht,
unterrichten möchte, kann in der besten Suchmaschine Google [2] nach den
Stichworten "Anticopyright", "Copyleft", "Copywrong" oder "Public
domain" suchen.
Verläßliche Angaben zum Urheberrecht finden sich auf einer Vielzahl von
Internetseiten, angefangen mit dem Text des deutschen Gesetzes, den es
sich durchaus zu lesen lohnt [3]. Als Einstieg empfehle ich die knappe
Zusammenstellung der "Düsseldorfer Virtuellen Bibliothek" [4] in
Verbindung mit den umfangreichen "Informationen zum Urheberrecht im
Internet" im Rahmen des Saarbrücker Jura-Servers [5]. Eine kleine
Linkauswahl mit dem Schwerpunkt Foto- und Bildrecht bietet die von mir
betreute "Virtual Library Museumsrecht" [6], der es um Ressourcen zum
Kulturgutschutz und zum Recht der Museen, Bibliotheken und Archive
geht. Erwähnung verdient auch die Zusammenstellung der
kunstwissenschaftlichen Mailing-Liste H-Arthist [7]. Mit Blick auf das
sogenannte Internet-Recht kann auf das gute thematische Verzeichnis des
"Open Directory Projekt" verwiesen werden, das am bequemsten via Google
zugänglich ist [8].
Das an sich einschlägige Saarbrücker Projekt "Remus" ("Rechtsfragen von
Multimedia und Internet in Schule und Hochschule") beschränkt sich
derzeit weitgehend auf die Ankündigung eines umfassenden und
allgemeinverständlichen Informationssystems zum Urheberrecht [9]. Die
bisher vorhandenen Inhalte sind für den Anfänger aber noch nicht
sonderlich hilfreich, weshalb ich ergänzend auf eine von einem
Nicht-Juristen (Alois Payer) verantwortete verständliche Darstellung
"Benutzung fremder Materialien und Urheberrecht" (im Rahmen einer
"Einführung in Formalien wissenschaftlicher Arbeiten") aus dem Jahr 2000
aufmerksam machen möchte [10].
Klaus Graf - E-Mail: graf _at__ uni-koblenz.de
Internetadressen:
[1]
http://userpage.fu-berlin.de/~cantsin/homepage/writings/anticopyright//antic
opyright.html
[2] http://www.google.com
[3] http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
[4] http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/jur_urheberrecht.html
[5] http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/
[6] http://www.uni-koblenz.de/~graf/museumr.htm
[7] http://www.arthist.net/WLinkECop.html
[8]
http://directory.google.com/Top/World/Deutsch/Wissenschaft/Recht/Internetrec
ht/
[9] http://remus.jura.uni-sb.de/
[10]http://www.payer.de/wissarbeit/wissarb07.htm
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.