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Re: Impressum auf Homepage Pflicht?



Hallo Frau Melchior,

> Von http://www.s-a-ve.com/faq/index.htm wird auch auf das 
> Teledienstegesetz (TDG) verwiesen:
[...]
> Mediendienste Staatsvertrag, § 6 Anbieterkennzeichnung 
> (ausfuehrlicher als im TDG)

Der Hinweis auf das TDG ist klar, bei letzterem fragt sich aber natürlich
der spitzfindige Bürger, ob das überhaupt formal gesehen eine rechtliche
Relevanz haben kann. Denn das ist ja erstmal ein *Vertrag* (zwischen Bund
und Ländern) und hat damit nur für die (unterzeichnenden) Vertragsparteien
Relevanz, nicht aber für nicht-unterzeichnende Dritte (sonst müßte
"Gesetz", "Verordnung" oder "allgemeine Geschäftsbedingungen" :-). Deswegen
wären eigentlich die einschlägigen Durchführungsverordnungen zum MDStV
interessant, die in der Länderhoheit liegen dürften. 

Um den MDStV hat es in der Geschichte des Internet schon viel Diskussionen
gegeben - interessanterweise wurde die Frage, ob der überhaupt einschlägig
ist, nie vor einem Gericht abgeklärt. Mir ist umgekehrt aber auch nicht
bekannt, daß irgendjemand (Provider oder Content-Anbieter) je wegen eines
Verstoßes gegen den MDStV verurteilt worden wäre.

(Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das TDG hingegen ist ein *Gesetz*, da
treffen diese Zweifel natürlich nicht zu)

Viele Grüße,
Daniel Rödding


-- 
Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
daniel _at__ roedding.de                                      fax: +49 5252 9838 20


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