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Sehr geehrter Herr Leffers,
offensichtlich geht es mit den deutschen Nachrichtenmagazinen und ihren
Trabanten steil bergab. Wenn Ihr Herr Köster seinen maliziösen Text in
einer Campuszeitung unter der Rubrik "Junge Talente" veröffentlicht
hätte, könnten wir mit Recht vermuten, hier habe jemand sein
persönliches Hühnchen mit einem Mitarbeiter einer Bibliothek gerupft
oder eine Stammtischwette gewinnen wollen. Hier indes handelt es sich
eher um einen honorierten Beitrag. Man merkt die Absicht und: es kommt
einem die Galle hoch. Sie präsentieren hier, verpackt in faden Humor,
üble Nachrede. Alle Reizvokabeln der politisch hausgemachten
Bibliotheksmisere werden mit alten Stereotypen perfide zu einem Coctail
gemixt, den die universitären Gremien aller Bundesländer mit Hochgenuß
konsumieren werden. Übrigens zur rechten Zeit, gelten die Bibliotheken
doch seit neuestem als unentdeckter Steinbruch für Ressourcen in den
universitätsinternen Diskussionen. Solche Schmäh ist chic.
Bibliothekare langsame Brüter? Eher verzweifelt engagierte Arbeiterinnen
und Arbeiter in halben Großbetrieben, die unaufhörlich in eine S c h e
r e geraten (immerhin fällt da der Fachbegriff "Germanistik"): die
Politiker und Technokraten bescheinigen in ihrer Arroganz den Tod der
konventionellen Institution, derweil deren exzellente bibliothekseigene
Präsentation im Netz erst die Begehrlichkeiten nach einer
Literaturausstattung (jawohl: bestehend zum größten Teil aus gedruckten
Monographien und Printzeitschriften!) weckt, die von den gleichen
Entscheidungsträgern unter Hinweis auf die technologische Hochrüstung
und den Online-Betrieb inzwischen vorenthalten wird. Undsofort.
Wer ist Philipp Köster? Ein Studienabbrecher, weil er den Wettlauf um
die begehrte Goethe-Monographie verlor? Seine schnöselige Glosse ist für
mich aus purer Effekthascherei kontraproduktiv. Also eine Frechheit.
Wäre sie persönlich motiviert (siehe vorn), ist sie für den SPIEGEL ein
Armutszeugnis. Stünde sie in einer Betriebszeitung, fiele sie eindeutig
unter Mobbing. Die versteckte Aufforderung zum Diebstahl durch
genüßliches Zitieren eines Beispiels lasse ich einmal beiseite. Ob sie
von strafrechtlicher Relevanz ist, ließe sich ja noch von einem
Juristenkollegen prüfen.
MfG
Karl-Ernst Went, UB Oldenburg
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