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Re: Digitales Wasserzeichen fuer Texte + Rolle der Bibliotheken



Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
<schmaeh>es koennte ja sein, dass es in Oesterreich halt 
so einen Begriff wie 'Grundrecht auf Informationsfreiheit' 
nicht gibt. </schmaeh> Dazu jedenfalls bzw. zum 
Digitalen Urheberrecht
hier nur ein Hinweis auf einen knappen, lesenswerten
Artikel/Vortrag von Harald Mueller
	http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/98_08_14.htm
Wasserzeichen scheinen mir nur ein neueres Element 
in einer langen Geschichte. Und denjenigen, die meinen, 
es werde ja 'bloss' angepasst, was vorher schon Urheberrecht war:

a. Analoge Publikationen, also Buecher usw.,
duerfen alle, weil gekauft, 
beliebig_lange_gratis_lesen
- eben in Bibliotheken.
Und fuer eine praktikable Pauschale auch kopieren.
Liest man den o.g. Beitrag, dann scheinen 
einige Verlegerverbaende das Ziel zu haben,

b. diese bislang einvernehmlichen Rechte gerade jetzt, 
im digitalen Zeitalter des Internets, 
nicht mehr allen Buergerinnen und Buergern
wenigstens in oeffentlichen Bibliotheken zuzubilligen.

Wie dem auch sei, mein ich, lohnt hier ja keine Diskussion.
Das Wesentliche ist gesagt, und der Rest
wird ohnehin in Bruessel und von anderen bestimmt,
Von den Entscheidenenden liest eh niemand inetbib.
Bibliotheken, digitale Medien, ade - oder ?
viele Gruesse vom hbk ;-)



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.