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Überwachung von Ausleihvorgängen
Liebe Inetbibler,
der Berliner Tagesspiegel berichtet in seiner heutigen Ausgabe auf
Seite 4 unter dem Titel "Bei Suche nach Attentätern Millionen
Leserdaten gesichert" über eine Beschlagnahme von mikroverfilmten
Daten von Ausleihvorgängen bei der Stadtbibliothek Bremen. Die
Beschlagnahme fand 1995 statt, wurde aber erst jetzt bekannt. Es
wurden die Mikrofilme zu sämtlichen Ausleihen von 1992-1995
beschlagnahmt.
Mit Hilfe dieser Daten hoffte das LKA Niedersachsen Informationen
über den/die Täter des 1995 stattgefundenen Anschlages auf die
Privatwohnung des damaligen Staatssekretäres des Bonner
Entwicklungshilfeministeriums zu erhalten.
Die in dem Bekennerbrief zu dem Anschlag verwandte
Ausdrucksweise soll der in einem Buch über den Befreiungskampf in
der Westsahara entsprechen.
Die Bibliotheksleitung protestierte vergebens beim Niedersächsischen
Datenschutzbeauftragten gegen die Beschlagnahme. Dort wurde die
Aktion mit dem Hinweis legitimiert, lediglich die Daten der Personen,
die das erwähnte Buch ausgeliehen hätten, würden weiterverarbeitet.
Meine Frage: Ist es wirklich notwendig bei den Bibliotheken Daten in
diesem Umfang zu archivieren?
Der Mißbrauch von Daten (kein Kommentar zu diesem Fall) setzt das
Sammeln bzw. Archivieren der Daten voraus.
Tschüß
Christoph
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Christoph Bruch
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