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online-banking



Liebe KollegInnen,

meine Frage betrifft mal wieder unsere Internetnutzung.
Darin habe ich online-banking verboten. Nun kamen schon einige Nutzer,
die ihre Ueberweisungen
an unseren Rechnern tätigen wollten. Ist es ueberhaupt sinnvoll dies zu
verbieten?
Muss man in die Benutzungsordung extra fuer online-banking darauf
hinweisen,
dass keine Haftung uebernommen wird? Oder reicht es pauschal zu
schreiben, dass beim
Arbeiten im Internet keine Haftung uebernommen wird?
Gibt es rechtliche Gruende?

Sonnige Gruesse aus Jena

Gesine Bahkwitz

Ernst-Abbe-Buecherei
Carl-Zeiss-Platz 15
07743 Jena
Tel: 03641/59 00 45
e-Mail:      eab _at__ jenaonline.de
homepage: www.jenaonline.de/eab






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