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Landes-Regelungen Elektr. Hochschulschriften
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin auf der Suche nach Regelungen oder Empfehlungen fuer den Umgang
mit elektronischen Hochschulschriften auf der Ebene der Bundeslaender -
zum Beispiel die Frage der Formalerschliessung im jeweiligen
Verbundsystem betreffend: Was wird erschlossen? Alle auf dem lokalen
Server liegenden Hochschulschriften - also auch alle Preprints etc?
Bis auf ein Empfehlungspapier aus Baden-Wuerttemberg und ein kurzes
Papier hier aus NRW ist mir keine solche Empfehlungsstruktur bekannt -
meines Wissens sind die meisten Bibliotheken an dieser Stelle noch
Einzelkaempfer. Stimmt diese Einschaetzung oder kennen Sie noch andere
Papiere?
Gruesse aus Essen
Beate Troeger
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fn: Dr. Beate Troeger
n: Troeger;Dr. Beate
org: Universitaetsbibliothek Essen
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