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Re: mandantenfaehig ?




> [Skalweit, Kai]
> Ich verstehe unter Mandantenfaehigkeit die weitest-
> gehende Abgrenzung der einzelnen Mandanten
> voneinander. Der eine Mandant darf nicht die Infor-
> mationen des anderen Mandanten sehen.

Ja so ist es. Nur Befugten ist ein sogen. Mandantenwechsel erlaubt !

>
> Bei uns Bibliotheken kommt vielleicht erschwerend
> hinzu, dass wir nur einen Teilbereich (naemlich
> die Haushaltsverwaltung, vielleicht auch die
> Benutzung) voneinander abschotten wollen, waehrend
> der Katalog (in den meisten Faellen?) wieder als
> eine Datenbank in Erscheinung treten soll.
> Dadurch kann ein Bibliotheksprogrammsystem
> nicht einfach mehrmals installiert werden, weil
> dadurch eine komplette Trennung (die wieder
> kuenstlich umgangen werden muss (KOBV))
> erzeugt wird.
Das Programmsystem wird nur einmal installiert. Unterschiedliche Mandanten
werden durch Erzeugung einer Datenbankinstanz generiert. Meistens reichen
ein paar Angaben (Stammdaten des Mandanten) aus Benutzersicht aus. In Ihrem
Fall ist zu überlegen, ob die Haushaltsverwaltung nicht einfach als
getrenntes Modul gefahren werden kann. Da
reicht eine einfache Windowsapplikation aus.

Schönes Wochenende

A. Ahanda



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