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Re: Umsatzsteuerpflicht bei Internetgebühren
Lieber Inetbibler,
nach § 4 , Abs. 20 USTG haben Bibliotheken mit der Einrichtung von
Internetarbeitsplätzen wichtige kulturelle Aufgaben wahrzunehmen, die
nicht der Steuerpflicht unterliegen. Entgelte mindern lediglich die
laufenden Kosten !
From: "Ludwig Bichlmaier" <Ludwig.Bichlmaier _at__ landshut.de>
To: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Subject: Umsatzsteuerpflicht bei Internetgebühren
Date sent: Tue, 05 Dec 2000 14:58:04 +0100
Send reply to: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist in den Bibliotheken, die Gebühren für die Internetnutzung von ihren Kunden verlangen, schon einmal ein Problem mit dem Finanzamt bezüglich einer ev. Umsatzsteuerpflicht aufgetaucht ? Wenn ja, wie wurden sie gelöst ? Wie begegnet man Argumenten, die Bibliothek würde den kommerziellen Internet-
Cafes Konkurrenz machen ?
Freundliche Grüße
Ludwig Bichlmaier
Mit freundlichen Gruessen
Dieter Geiss
Universitaetsbibliothek Dortmund
D-44222 Dortmund
Tel: 0231/7554051, Fax: 0231/7554032
dieter.geiss _at__ ub.uni-dortmund.de
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