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Re: AW: Urheberrecht an Filmfoto 1923




"Michael H. Ragwitz" schrieb:
> 
> Ich meine, NEIN. Das bedarf immer der Zustimmung des Inhabers der Web-Site,
> auf der das Foto veröffentlicht wurde. Vorausgesetzt, auch dort bestehen
> keine Bedenken, gegen auch diese Veröffentlichung. Immerhin kann auch der
> andere Web-Site Betreiber das Foto widerrechtlich verwenden. Grundsatz:
> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
> 
> Mit freundlichem Gruß


Tja, vielleicht koennte man einen Kompromiss schliessen und ein Link
machen! Dagegen sollte doch eigentlich nichts einzuwenden sein, oder?
MfG Silke Eckelmann> 
> --
>   Oberarchivar Michael H. Ragwitz, Dipl.-Archivar/freier Journalist (DJV)
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> Internet: www.ragwitz.de
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Maiser _at__ ZB2.UB.Uni-Dortmund.DE
> 
> unser Webmaster für die externen WWW-Seiten möchte ein Filmfoto in eine
> HTML-Seite einbinden. Die Gif-Datei hat er von einem
> amerikanischen Webserver geladen (www.silentmovie.com; Adresse nur telef.
> übermittelt!). Auf dieser Seite waren keine
> Copyright-Bemerkungen zu entdecken. Das Foto stammt aus einem Stummfilm von
> 1923. Wie ist die Urheberrechtslage? Darf das Gif auf unsere externen
> WWW-Seiten eingebunden werden?




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