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Re: Urheberrecht an Filmfoto 1923



Liebe Rechtsrat-Suchenden!

> unser Webmaster für die externen WWW-Seiten möchte ein Filmfoto in
> eine HTML-Seite einbinden. Die Gif-Datei hat er von einem
> amerikanischen Webserver geladen (www.silentmovie.com; Adresse nur
> telef. übermittelt!). Auf dieser Seite waren keine
> Copyright-Bemerkungen zu entdecken. Das Foto stammt aus einem
> Stummfilm von 1923.
>
> Wie ist die Urheberrechtslage? Darf das Gif auf unsere externen
> WWW-Seiten eingebunden werden?
>
Wenn Sie in das Urheberrechtsgesetz schauen würden, dann
könnten Sie dort den § 72 (Schutz der Lichtbilder) lesen. Da steht
drin, daß die Schutzdauer maximal 50 Jahre beträgt. Sie dürfen
auch noch ruhig den § 94 (Schutz des Filmherstellers) lesen, worin
Sie eine maximale Schutzfrist von 25 Jahren finden würden.

Für ein Filmphoto von 1923 ist die Schutzfrist definitiv (!)
abgelaufen. Sie dürfen das Bild vollkommen frei kopieren und auf
eigenen Webseiten ins Netz stellen.

Mit juristisch-freundlichen Grüßen

Dr. Harald Müller
EDBI-Rechtskommission

Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek

MPI for Comparative and Public International Law / Library

Im Neuenheimer Feld 535  D-69120 Heidelberg  Germany
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