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Antwort: Abmahnung von Links



Am Mon, 22 May 2000 15:17:18 +0200, schrieb Internet in Bibliotheken:

>  Liebe ListenteilnehmerInnen,
>  
>  nachfolgendes ist vielleicht fuer diejenigen Bibliothekare/innen 
>  interessant, die Linksammlungen betreuen.
>  
>  Freundliche Gruesse
>  
>  Monica Broschard
>  
>  
>  > HTML EDITOR NEWSLETTER Mai 2000
>  >  
>  > Inhalt:
>  > 1. Neues vom HTML EDITOR Phase5
>  > 2. Rund um den Newsletter
>  > 3. Abmahnwahn, und wie Sie helfen können
>  > 4. Impressum
>  <...>
>  > ==== Aktuell: Abmahnwelle ====
>  > 
>  > Was stellen Sie sich unter dem Begriff "Explorer" vor? Dumme
>  > Frage, oder? Explorer, ist unter anderem in Produkten der Firma
>  > Microsoft enthalten. Desweiteren steht es für Forscher(in) oder
>  > Forschungsreisende(r), so steht es bei Langenscheidt.
>  > Doch hat sich eine Firma in Deutschland den Begriff "Explorer" 
>  > markenrechtlich sichern lassen. Und meldet nun, aus der Sicht 
>  > der Firma, berechtigte Ansprüche an.
>  > Dieses wird im allgemeinen zuerst aussergerichtlich mit einer
>  > Abmahnung gehandhabt. So auch in diesem Fall. Diverse Homepage
>  > Betreiber wurden von dem beauftragten Anwalt der Firma,
>  > Freiherr Günther von Gravenreuth, der schon durch diverse 
>  > Abmahnungen (unter anderem mit dem Begriff "Webspace",
>  > welche im Sande verlief), Bekanntheit erlangt hat, angeschrieben.
>  > Sie hatten sich dadurch "strafbar" gemacht, selbst oder durch 
>  > den Einbau von SELFHTML auf die Seiten des sogenannten 
>  > "FTP-Explorers", eines handelsüblichen FTP - Clients einer
>  > amerikanischen Firma gelinkt zu haben. Dabei war gezielt das 
>  > Wort "Explorer" Punkt der Abmahnung.
>  > Neben der üblichen Unterlassungsklausel wurde auch noch die 
>  > Kostennote des Anwalts beigefügt, die jedoch meistens ungewöhnlich
>  > hoch mit fast 1.900 DM festgelegt war.
>  > Aufsehen erregte dies erst richtig als ein uns allen sehr
>  > bekannter deutscher Internet Vordenker und Autor des Standardwerkes
>  > SELFHTML, Stefan Münz, abgemahnt wurde.
>  > Stefan Münz strebt nun, gemeinsam mit dem Verein 
>  > "freedom for links", ein Gerichtsverfahren gegen diesen Wahnsinn 
>  > an.
>  > Es geht dabei nicht nur um die Klärung, ob diese Abmahnungen
>  > zulässig sind (es besteht der Verdacht der "Serienabmahnung"),
>  > sondern vielmehr um ein Grundsatzurteil, welches die
>  > Rechtmäßigkeit eines !!!jeden!!! normalen Links, der von einer
>  > Webseite auf die eines Fremdanbieters geht.
>  > Das Verfahren wird in seiner ersten Instanz am 20.09.2000 in
>  > Düsseldorf, am Landgericht eröffnet.
>  > 
>  > Mehr Informationen und wie Sie helfen können, erfahren Sie auf
>  > folgenden Seiten:
>  > 
>  >         http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks.htm
>  >         bietet unter anderem weitere Hintergrundinformationen und
>  >         die Möglichkeit ein Banner auf Ihre Seiten zu setzen, um
>  >         die Aktion "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" zu
>  >         unterstützen.
>  > 
>  >         http://www.freedomforlinks.de/
>  >         hier finden Sie noch weitere Informationen über die
>  >         Abmahungen und haben die Möglichkeit, als Betroffener
>  >         in eine Datenbank aufgenommen zu werden. Desweiteren
>  >         wurde ein Spendenkonto für die anfallenden Gerichtskosten
>  >         (die vermutlich sehr hoch ausfallen werden, wenn das
>  >         Verfahren durch alle Instanzen geht) eingerichtet.
>  > 
>  > Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass dieses Thema uns
>  > alle betrifft. Wenn nicht jetzt, so könnte schon bald die nächste
>  > Firma irgendwelche Ansprüche anmelden, auf Begriffe wie Guestbook,
>  > E-Mail oder sonst irgendetwas völlig wahnwitziges.
>  > Spätestens dann trifft es uns alle.
>  > 
>  > Danke für Ihr Verständnis!
>  > 
>  > Lars Meyer
>  > aka
>  > harlequin
>  > Administrator des Phase5 Forums: http://www.harlequin.de/html
>  <...>
Hallo Herr Meyer,
>soweit ich gehört habe, gab es solcher Art von Patente für Markennamen auch
schon im konventionellen Bereich, als es das Internet noch nicht gab. Zum
Beispiel habe ich davon gehört, daß sich eine Firma den Namen: "Theodor
Fontane" hat schützen lassen und so auch jeden anderen Vertrieb, der mit
Produkten und diesem Namen Werbung machte, verklagt bzw. abgemahnt hat.
(Quelle: Eine Sendung von den Öffentlich-Rechtlichen, Genaue Angaben
unbekannt!)
Es ging um "Grauzonen" im Rechtswesen. Vielleicht ist Ihr angesprochener
Bereich aber auch ein ganz anderes Feld. Ich bin kein Experte, aber danke
für den Tip. 
Mit freundlichem Gruß 
Johannes Weiler

 





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