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Re: Rechtsberatungsgesetz
" Herr Graf
- Ihrer Mailadresse entnehme ich, dass Sie evtl. als Gerichtsstandort
Koblenz zur Diskussion stellen könnten.
Oder sitzen Sie nachweislich real innerhalb des Zuständigkeitsbereichs
der Staatsanwaltschaft Freiburg am PC? Und wenn ja, wie weit verbreiten
Sie Ihre Ausführungen "offiziell"? Doch wohl zumindest bundesweit!
Ich schlage Verlagerung des Verfahrens zur Bundesstaatsanwaltschaft vor;
hier ist es wegen der im Grundgesetz verankerten Bedeutung der
Meinungsfreiheit doch wohl auch aus wissenschaftlich-theoretischen
Überlegungen besser aufgehoben.Und Karlsruhe liegt ja zwischen FR und
KO...
gez.
Unabhängiger stud.iur. , irgendwo in der BRD "
:-))
(Nur damit man nicht "gegen unbekannt" ermitteln muss:
Personalausweis 1346182591D<<5604218<0808103<<<<<<<8)
An Manfred Job _at__ ruhr-uni-bochum.de: Bitte nicht - Leute, die wie ich
arbeitslose Wissenschaftler sind, kommen sonst nirgends an qualifizierte
objektive Diskussionsbeiträge."Informationsfreiheit" ist ein Teil der
Meinungsfreiheit. Danke.
Klaus Graf schrieb:
>
> Die Rechtsanwaltskammer Tuebingen hat mir auf meine Beschwerde gegen RA
> xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (http://www.xxxxxxxxxxxxxxx.de), der mit der
> Abmahnung wegen des Rechtsberatungsgesetzes mir und indirekt auch den
> Mitgliedern der Mailingliste URECHT gedroht hat, seine Stellungnahme
> zugeleitet, aus der hervorgeht, dass er mich am 16.3.2000 bei der
> Staatsanwaltschaft Freiburg angezeigt hat. Ich werde mir erlauben, ueber
> den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
>
> Dr. Klaus Graf
> http://www.uni-koblenz.de/~graf
> IANAL = I am not a lawyer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.