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Re: Wissenschaftlerausleihe INETBIB




Meike Deuble wrote:
> 
> >Diese Mail wurde gestern bereits an die RABE-Liste verschickt<
> 
> Liebe ListenteilnehmerInnen,
> 
> unsere Fachbereichsbibliothek leiht seit Jahren zeitlich unbefristet
> an WissenschaftlerInnen aus.
> Die Zentralbibliothek (ZB) wird als Präsenzbibliothek geführt, viele
> Bücher sind aber aus dem oben genannten Grund nicht in der Bibliothek
> präsent. Dieser Zustand war schon immer unbefriedigend. Seit
> Einführung der EDV-Kataloge (1996) sind unsere Bestände "weltweit"
> transparent, was zusätzlich zu einer vermehrten Nachfrage durch
> "Externe" führt. Wir möchten die Ausleihe für WissenschaftlerInnen
> von der zeitlich unbegrenzten zur Semesterausleihe umstellen, wodurch
> wir uns eine bessere Verfügbarkeit der Literatur erhoffen.
> 
> Unsere Fragen an die ListenteilnehmerInnen:
> 
> Wie verfährt Ihre Bibliothek mit der Wissenschaftlerausleihe? Wie
> lang  ist die Leihfrist? Halten sich die Wissenschaftler an die
> vorgegebene Frist? Werden Bücher angemahnt? Werden
> Überziehungsgebühren erhoben?
> 
> Zu uns:
> 
> Die ZB wurde im Oktober 1975 eingerichtet und entstand durch die
> Zusammenlegung von neun vorher dezentral geführten Instituts- und
> Seminarbibliotheken des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sowie
> der Hochschule für Wirtschaft und Politik.
> Die Versorgung war bis 1975, und ist auch jetzt noch, vornehmlich
> nach "innen" gerichtet. Hinzu kommt, dass ein Teil des
> Bibliotheksetats vom Fachbereich als Zuweisung an die ZB geht,
> gleichzeitig aber auch Zuweisungen an die einzelnen Institute des
> Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erfolgen. Auch die Hochschule
> für Wirtschaft und Politik verteilt den Bibliotheksetat an ihre
> einzelnen Arbeitsbereiche.
> Die WissenschaftlerInnen bestellen die Bücher namentlich für sich
> selbst aus den ihnen zugewiesenen Etats. Sind die Bücher
> eingearbeitet, werden sie zeitlich unbefristet von den
> MitarbeiterInnen entliehen und kommen, wenn überhaupt, nach Jahren in
> die ZB zurück.
> Bevor wir diese Strukturveränderung in Angriff nehmen, möchten wir
> gerne von den Erfahrungen anderer profitieren.
> 
> Wir freuen uns auf viele Tipps, Infos und Erfahrungsberichte!
> 
> Mit herzlichen Grüßen
> 
> Meike Deuble
> 



Liebe Frau Deuble,


Ihre obige Mail habe ich in meiner elektronischen Ablage gefunden, wo
sie wohl einige Zeit liegengeblieben ist.  Da auch bei uns dieses Thema
ein Dauerbrenner ist, würde mich interessieren, ob Sie auf Ihre Mail
Rücklauf bekommen haben, der nicht an die Liste geht.

Da ich vermutlich seinerzeit nicht geantwortet habe, kurz zu unserer
Praxis:

Wir leihen aus unserer Seminar (=Fakultäts-)Bibliothek an den Lehrkörper
recht großzügig aus. Es gilt zwar formal eine Frist von max. einem
halben Jahr, die jedoch verlängert werden kann und auch nicht regelmäßig
gemahnt wird. Allerdings rufen wir auch nach Bedarf Bücher zurück. 
Bisher war die Definition des 'Lehrkörpers'auch sehr weitgehend, seit
neuestem sind wir dabei die Hilfskräfte (Studierende + Referendare)
weitgehend auszunehmen.
Die Lehrstühle verfügen in der Regel über eigene Handbibliotheken, die
jedoch Teil unserer Seminarbibliothek sind, d.h. die Bücher werden von
uns erworben, eingearbeitet und katalogisiert. Da der StO jedoch an den
Lehrstühlen ist, haben wir auf die Benutzung dieser Bände recht wenig
Enfluß. Allgemein gilt, dass Bücher die nur an einem Lehrstuhl vorhanden
sind, zur allgemeine Benutzung zur Verfügung stehen, doch ist wohl
miunter ein Band einfach nicht greifbar....

Vieleicht hilft Ihnen das weiter - ggf. dürfen Sie mich auch nochmals
anmailen.

Freundliche Grüße

K.-R. Brintzinger
-- 
********************************************
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Universitaet Tuebingen, Juristisches Seminar
Wilhelmstr. 7, 72074 Tuebingen
Tel. 07071/29-72550, Fax: 07071/29-3304
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