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Re: AW: ABM-Stelle - Konfession
Bibliothek wrote:
>
> Da die katholische Konfessionszugehörigkeit für alle Stellen im Erzb.
> Ordinariat immer eine Bedingung gewesen ist, nehme ich an, dass sie
> grundgesetzkonform ist.
Als Deutscher darf ich mir die nachfolgenden Bemerkungen
erlauben:
Der sogenannte Tendenzvorbehalt ist sicher grundgesetzkonform.
Was mich und viele andere in den letzten Jahrzehnten so aufregt,
ist die Tatsache, dass es sich eben in vielen Fällen wie
Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen eben heute nicht mehr
um Betriebe handelt, die von der katholischen Kirche finanziert
werden, sondern zum wesentlichen Teil aus Steuergeldern.
Genauso hier: eine ABM-Stelle (!!!), die aus Mitteln der
Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, steht unter dem
Tendenzvorbehalt.
Für eine Ordinariatsbibliothek kann die Kirche von mir aus
soviel katholische Bewerber einstellen wie sie will, aber bei
defacto öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern etc. ist
mir eben nicht mehr egal, ob das Personal fast keine Rechte
der Mitbestimmung hat, nicht geschieden sein darf etc. etc.
--
Wolfgang Lierz lierz _at__ library.ethz.ch
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