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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Harald Mueller wrote:
Noch Fragen, Kienzle?
Ja, Hauser !

Wie schuetzt man sich vor ungefragt zugesandten Sexmails ?

In der Sendung "AKTE 98/50 - Reporter decken auf" in SAT.1
gab es am 8.12.98 ein interessantes Interview, Auszuege sind

> ots Originaltext: SAT.1
> Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de
>
mit HTML-Recherche die ots-Nachrichtenquelle = SAT.1 auswaehlen,
dann in der Ergebnistabelle bei 7.12.98, 11:55 Uhr klicken:

Kinderpornographie: AOL-Kunden unter Verdacht
                  

                     Berlin (ots) - Die Kunden des größten Online-Dienstes der
                  Bundesrepublik - AOL - leben gefährlich. Denn kaum hat man sich im
                  Netz angemeldet, flattert elektronische Post ins Haus: ungefragt,
                  ungebeten - und manchmal ungesetzlich. Die unerwünschte Post reicht
                  von schlüpfrigen Angeboten bis hin zur Kinderpornographie. Ganz
                  schnell wird so der arglose AOL-Kunde ein Fall für den Staatsanwalt.

                     Grobe Fahrlässigkeit bescheinigte das Düsseldorfer Amtsgericht dem
                  AOL-Kunden Sascha H.: Mehrfach fand er Ekel-Post auf seinem Computer.
                  Ungefragt hatten ihm Unbekannte Kinderpornofotos zugesandt. Sascha H.
                  löschte die Fotos sofort und informierte die AOL-Verantwortlichen.
                  Doch es passierte nichts. Für Sascha H. war der Schrecken damit
                  allerdings noch nicht ausgestanden. Im August 1998 stand auf einmal
                  die Kriminalpolizei vor seiner Tür: Hausdurchsuchung. Der Verdacht:
                  Verbreitung von Kinderpornographie. Sascha H. zu AKTE 98: "Ich war
                  schockiert, meine Frau war völlig fertig, fürchtete um unsere zwei
                  Kinder. Fast wäre es wegen dieser Sache sogar zur Scheidung
                  gekommen." 

                     Jetzt wurde das Verfahren zwar eingestellt, doch für Sascha H. hat
                  der böse Verdacht ein Nachspiel. Er bleibt auf seinen
                  Verfahrenskosten sitzen. Begründung des Gerichts: "Der ehemalige
                  Beschuldigte hat selbst eingeräumt, das Datennetz des AOL genutzt zu
                  haben." Dabei habe er auch mehrfach unter einem Pseudonym
                  kinderpornographische Bilder empfangen. "Bei einem solchen Verhalten
                  mußte es sich ihm geradezu aufdrängen, daß polizeiliche Maßnahmen
                  gegen ihn ergriffen werden können." Die Wohnungsdurchsuchung habe
                  Sascha H. damit "grob fahrlässig verursacht".  

                     Nur wenig besser erging es einer Kieler Unternehmerin. Auch Maren
                  D. erhielt ungefragt Kinderpornos per Computer zugesandt - und ging
                  zur Polizei. Hier riet man ihr, die Bilder zu sammeln. Ein halbes
                  Jahr später durchsuchten Kripobeamte ihr Haus. Ein
                  Ermittlungsverfahren gegen Maren D. läuft noch immer.

                     Rechtsanwalt Anselm Withöft warnt in AKTE 98: "Jeder AOL-Benutzer
                  muß damit rechnen, Kinderpornographie in seinem Postfach zu haben. Er
                  muß dann damit rechnen, daß die Staatsanwaltschaft bei ihm auftaucht,
                  ein Ermittlungsverfahren einleitet. Und er muß damit rechnen, daß er
                  auf den Kosten sitzenbleibt."

                     Frei zur Veröffentlichung bei Quellenangabe AKTE 98
                  Mehr dazu am Dienstag, 8. Dezember 1998, 22.15 Uhr in SAT.1:
                  AKTE 98/50 - REPORTER DECKEN AUF
                  MODERATION: ULRICH MEYER

                  ots Originaltext: SAT.1
                  Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

                  Rückfragen: Eva Bons, 
                  Tel.: (02227) 90 50 20
                  Rocco Thiede, SAT.1 Presse & PR
                  Tel.: (030) 2090-2386
                  Fax: (030) 2090-2337
Die von AOL verschickte 2-seitige Pressemitteilung zur ots-Meldung
habe ich leider nicht gefunden, wohl aber die Antwort von SAT.1
vom 7.12.98, 21:58 Uhr (siehe o.g. Recherche). Darin heisst es u.a.:
   Abgesehen von der Hochrechnung der 5000 Fälle, die sich explizit
                  auf AOL bezog, unterstreicht Rechtsanwalt Anselm Withöft, daß von
                  diesem Problem theoretisch jeder Internet-Benutzer mit einem
                  e-Mail-Anschluß betroffen sein kann - auch bei anderen Providern.
                  Verfahren bei anderen Anbietern von Internetzugängen sind dem
                  Rechtsanwalt allerdings nicht bekannt.
Na, Hauser, wollen Sie sich immer noch hinter Ihrer Arbeit verstecken
und vor der Beantwortung weiterer Anfragen druecken ?

gez. Kienzle
--
Friedrich Mie
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