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Re: Verbot von Filtersoftware



Hallo Herr Mueller, 

Harald Mueller schrieb am 8 Dec 98, um 10:46 Uhr

> Leider kann ich mir eine Bemerkung aus der juristischen Ecke heraus
> einfach nicht verkneifen: Was hat diese Meldung mit der RECHTSLAGE in
> Deutschland zu tun?

ich weiss ja, dass Sie in dieser Sache einen
schweren Stand haben, denn ich erinnere mich 
noch sehr gut an unsere Diskussionen vor einigen 
Monaten. Aber schauen Sie, der oben gepostete 
Beitrag hatte doch gar nicht den Anspruch erhoben,
etwas ueber die Rechtslage in Deutschland 
auszusagen. Er zeigte doch nur, dass es auch in 
anderen Laendern beim Einsatz der Filter-Software 
zu Diskussionen kommt, und dass es auch dort um 
konfligierende Schutzbereiche geht. 

Im uebrigen finde ich, dass die Amerikaner zumindest 
_interessante_ Loesungen fuer das Bibliotheks-Problem zu
entwickeln: Online-Rechner mit und ohne Filter-Software.
Erwachsene koennen sich aussuchen, welche sie
benutzen und Kinder/Jugendliche muessen sich von 
ihren Eltern bestaetigen lassen, dass sie an einen 
filterfreien Rechner duerfen. Kompliziert, aufwendig 
und teuer. Aber immerhin eine Loesung :o)

Beste Gruesse und nichts fuer ungut!

Wolfgang Bleh


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