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AW: Urheberrecht und Fotokopien
- Date: Fri, 10 Dec 1999 14:04:54 +0100
- From: "Kuhn Michael EKD (EXC)" <Michael.Kuhn _at__ ekd.bl.ch>
- Subject: AW: Urheberrecht und Fotokopien
Das bedeutet, dass jeder Autor oder Verlag in sein Buch reinschreiben kann
was er will. (ganz dasselbe bei Software-Produkten)
Richterlich werden solche Einschränkungen nicht geschützt, solange keine
gewerbsmässige Vervielfältigung vorliegt.
Vom Benutzer werden sie sowieso nicht beachtet. Zum Glück.
Und das wichtigste: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Viele Grüsse: Michael
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Klaus-Dieter H. Schuett [SMTP:SCHUETT _at__ dhv-speyer.de]
> Gesendet am: Mittwoch, 8. Dezember 1999 15:58
> An: Internet in Bibliotheken
> Betreff: Urheberrecht und Fotokopien
>
> Liebe Listenteilnehmer,
>
> Ich habe folgendes Problem:
>
> In einem uns vorliegenden Buch steht:
>
> "Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Form mit elektronischen,
> mechanischen oder anderen Mitteln einschließlich des Fotokopierens
> oder Aufzeichnens bzw. mit Hilfe von Speicher- oder
> Datenabrufsystemen ohne schriftliche Genehmigung des Verlages
> reproduziert oder genutzt werden"
>
> Bedeutet dies nun erstens , das auch Kopien gemäß § 53, 1 (privatem
> Gebrauch) und § 53, 2.1(wiss. Forschung) Urheberrechtsgesetz nicht
> mehr zulässig sind und wir demnach zweitens dieses Buch demzufolge
> an einem, dem Nutzer nicht zugängigen Sonderstandort aufstellen
> müßten ??
>
> Ich habe im Inetbib-Archiv nachgeschaut, aber leider nichts gefunden
>
> Gruß
>
> Klaus-D.H Schütt
> Klaus-Dieter H. Schuett
> Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
> - Bibliothek -
> Freiherr-vom-Stein-Strasse 2
> D-67324 Speyer
>
> Tel.:06232 645-240 Fax: 06232 654-307
> E-Mail:schuett _at__ dhv-speyer.de
>
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.