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(Nicht)-Xbertragbarkeit von Leserausweisen



Liebe Listenteilnehmer,

da mein Problem off-topic ist, bitte ich um Antwort an mich, nicht an
die Liste. Ich wende mich aber trotzdem an INETBIB, weil ich sonst
nirgendwo in si kurzer Zeit so ein großes Forum erreiche.

Bei uns in Neuss ist in der Benutzungsordung ein Passus aufgenommen,
dass der Leserausweis nicht übertragbar ist. Diese Regelung wird bisher
auch ziemlich streng zur Anwendung gebracht, da einerseits Leser
möglichst vor unberechtigtem Gebrauch ihres Leserausweises geschützt
werden sollen, andererseits auch jeder Leser eine Jahresgebühr zu zahlen
hat. Die Nicht-Übertragbarkeit der Ausweise haben wir selbst beim
Familientarif beibehalten, denn bei uns bekommt jedes Familienmitglied
einen eigenen Leserausweis.

In Einzelfällen ergibt sich durch die strenge Anwendung dieser Regelung
jedoch immer wieder Konfliktstoff, weil Leser Angehörige mit dem eigenen
Leserausweis zum Abholen der Medien schicken und diese Angehörigen dann
entweder unverrichteter Dinge zurückkehren oder sich selbst
(gebührenpflichtig) in der Bibliothek anmelden müssen. Wir bieten in
solchen Fällen selbstverständlich an, die Medien kostenlos für einige
Tage zu reservieren.

Da das derzeitige Vorgehen immer wieder kontrovers diskutiert wird,
bitte ich um Hinweise auf die Praxis anderer Bibliotheken mit ähnlicher
(Gebühren)-Konstellation: Jahresgebühren mit Einzeltarif für Erwachsene
und Jugendliche sowie Familientarif. Wie sind Ihre Erfahrungen und wie
gehen sie mit daraus erwachsenden Beschwerden um?

Schöne Grüße
-- 
Dr. Uwe Pauschert
Stadtbibliothek Neuss
Tel.: 02131/90-4214
Fax: 02131/90-2471        
E-mail: uwe.pauschert _at__ neuss.kdvz-neuss.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.