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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Liebe Jugendschützer!

> Hmm, jetzt muss ich auch noch eine Frage nachschieben (tschuldigung): Wo
> steht, dass Filtersoftware die gesetzlichen Anforderungen erfuellt?
> Welche Filtersoftware?
> Gilt das fuer einen Proxy, der von der Bundespruefstelle indizierte URLs
> filtert oder muss/kann/darf die Software andere Anforderungen erfuellen?
> Gibt's das JschG irgendwo online?

Viele interessante Fragen!!! Doch ich nehme mir jetzt die Freiheit, aus dieser
Diskussion im Moment auszusteigen. Ich habe noch einige andere
Aufgaben.... Nochmal: Im Sommer 1999 werde ich die Ergebnisse meiner
Überlegungen bekanntgeben. Bis dahin sammle ich Fragen.

Noch was: Habe mich gestern verschrieben. Die Abkürzung heißt natürlich
GjS und nicht JSchG. Sorry!

Leise rieselt der Schnee.



Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek

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