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CD-ROM-Sicherheitskopien
Hallo Rechtsexperten unter Ihnen!
Bevor ich mich in den juristischen Dschungel einarbeite, versuche ich,
auf diesem Wege den entscheidenden Hinweis zu bekommen.
Gibt es inzwischen ein EU-weites Urheberrecht,
das den folgenden Sachverhalt klärt?
Eine öffentliche Bibliothek möchte gern von ihrem gesamten CD-ROM-Bestand
Sicherheitskopien anlegen, d.h. die CD-ROMs sozusagen 1:1 auf
Roh-CDs brennen.
Frage: Wäre dieses Vorgehen rechtens?
Uns wäre sehr geholfen, wenn mir jemand einen Hinweis auf den konkreten
Gesetzestext geben könnte.
Vielen Dank im voraus
Peter Stets
bibliotheks verband südtirol
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