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Zukunft des DBI



Nachdem das DBI bislang auf seiner Homepage noch keine neueren 
Hinweise auf seine Zukunft gegeben hat, kann der nachfolgende Text aus 
dem Landespressedienst Berlin vom 24.8.99 vielleicht ein wenig Licht  
ins Dunkel bringen: 
              
"Senat beschliesst Gesetzentwurf zur Auflösung des Deutschen  
 Bibliotheksinstituts 
              
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wissenschaft, Forschung und  
Kultur, Peter Radunski, den Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung  
des von Bund und Ländern finanzierten Deutschen Bibliotheksinstituts  
(DBI) beschlossen. 
Hintergrund des Entwurfes ist das negative Ergebnis der Begutachtung  
des DBI durch den Wissenschaftsrat (...) Aufgrund dieser Empfehlung  
beschlossen die Regierungschefs von Bund und Ländern im April 1998  
die Beendigung der Förderung zum 31. Dezember 1999. Im Frühjahr dieses  
Jahres hatten sich Bund und Länder auf den Umfang einer dreijährigen  
Abwicklungsfinanzierung zuzüglich einer Abschlagszahlung im Jahre 2003  
zur pauschalen Abgeltung noch offener Lasten geeinigt. 
Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf soll - bei entsprechender  
Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus im September und  
In-Kraft-Treten ds Gesetzes zum 1. Januar 2000 - eine zügige  
Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts gewährleistet werden.  
Der Gesetzentwurf sieht vor, Vermögen und Verbindlichkeiten sowie  
sämtliche Arbeitsverhältnisse des Instituts auf das Land Berlin  
überzuleiten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Der  
Personalabbau soll sozialverträglich durch Vermittlung bzw. Umschulung  
auf andere Arbeitsgebiete in der Berliner Verwaltung erfolgen. 
 
Weiterhin ist vorgesehen, mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes eine  
der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur  
nachgeordnete, nicht rechtsfähige Anstalt "Ehemaliges Deutsches  
Bibliotheksinstitut (EDBI)" zu errichten. Aufgabe der Anstalt soll die  
Durchführung von Abschlussarbeiten, Erfüllung und Beendigung  
rechtlicher Pflichten sowie die Dokumentation von Arbeitsergebnissen  
sein. 
              
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird  
beauftragt, zum 30. November 2002 einen Bericht über den Verlauf der  
Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts vorzulegen." 
              
Tja, das war es dann wohl wirklich mit dem DBI. Und wenn ich daran 
denke, wieviel geballte Fachkompetenz da abgewickelt wird und für  
überregionale Dienstleistungen offenbar nicht mehr zur Verfügung  
stehen wird, werde ich mehr als traurig. Aber offenbar glaubt dieser
Staat, sich das leisten zu können... 

Peter Borchardt * Berlin


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