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Re: ermutigend - Website
Hallo Liste
H. Bork schrieb am 12. Juli:
Und was die Handbuecher angeht:
die sollten wenigstens in derselben Sprache abgefasst sein,
wie die Produktversion, gleich ob Englisch oder Deutsch.
Das faellt nmM unter Fachliteratur.
Dies scheinen deutsche Gerichte auch so zu sehen. Sie sehen keinen
Dokumentationsmangel bei Herstellung und Lieferung einer individuell
angepaßten Software, wenn die Dokumentation nicht vollständig in Deutsch
abgefaßt wurde ( eine Rechtssprechungsübersicht zu Dokumenationsmängeln
findet sich bei Endler, CR 1997, 7). Es reicht aus, wenn die
"....grundlegenden, für die Inbetreibnahme und für etwaige spätere
Systemerweiterung des Computers benötigten Informationen in
deutschsprachiger Form vorliegen und wegen weiterführender Details auf die
beigefügten englischsprachigen Handbücher verwiesen wird (siehe LG Koblenz
NJW-RR 1995, 942 = CR, 1995 , 667)" zitiert aus Junker, S. 952-3
Junker: Die Entwicklung des Computerrechts in den Jahren 1994-1997. In: NJW,
1998, Heft 14, S.950-53
Das Phänomen, daß der Deutsche aus dem Englischen Wörter neuschöpft oder
deren Bedeutung ändert, ist schon des längeren bekannt. Z.B. die Wörter
Oldtimer, Oldie und Evergreen, deren Bedeutung im Englischen etwas total
anderes bedeutet als im Deutschen.
Markus Gawehn
Student der FH Köln
Fachbereich 22
Bibliotheks- und Informationswesen
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