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Re: ermutigend - Website



Hallo Liste
H. Bork schrieb am 12. Juli:
Und was die Handbuecher angeht:
die sollten wenigstens in derselben Sprache abgefasst sein,
wie die Produktversion, gleich ob Englisch oder Deutsch.
Das faellt nmM unter Fachliteratur.

Dies scheinen deutsche Gerichte auch so zu sehen. Sie sehen keinen Dokumentationsmangel bei Herstellung und Lieferung einer individuell angepaßten Software, wenn die Dokumentation nicht vollständig in Deutsch abgefaßt wurde ( eine Rechtssprechungsübersicht zu Dokumenationsmängeln findet sich bei Endler, CR 1997, 7). Es reicht aus, wenn die "....grundlegenden, für die Inbetreibnahme und für etwaige spätere Systemerweiterung des Computers benötigten Informationen in deutschsprachiger Form vorliegen und wegen weiterführender Details auf die beigefügten englischsprachigen Handbücher verwiesen wird (siehe LG Koblenz NJW-RR 1995, 942 = CR, 1995 , 667)" zitiert aus Junker, S. 952-3
Junker: Die Entwicklung des Computerrechts in den Jahren 1994-1997. In: NJW, 1998, Heft 14, S.950-53


Das Phänomen, daß der Deutsche aus dem Englischen Wörter neuschöpft oder deren Bedeutung ändert, ist schon des längeren bekannt. Z.B. die Wörter Oldtimer, Oldie und Evergreen, deren Bedeutung im Englischen etwas total anderes bedeutet als im Deutschen.

Markus Gawehn
Student der FH Köln
Fachbereich 22
Bibliotheks- und Informationswesen


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