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Re: Bericht ueber die 6. Sitzung des Standardisierungsausschusses
[Mail geht an Inetbib und RAK-List]
Sehr geehrte Frau Oehlschlaeger,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
herzlichen Dank fuer den Bericht ueber die juengste Sitzung des
Standardisierungsausschusses! Erlauben Sie mir einige Anmerkungen dazu:
Der Standardisierungsausschuss hat ebenfalls beschlossen, den Paragrafen 1
seiner Geschaeftsordnung zu aendern.
Der Eingangsparagraph ist zentral fuer das Selbstverstaendnis des Gremiums,
deshalb scheinen mir die Aenderungen bemerkenswert. Da die alte Version
leider nicht langzeitarchiviert wurde, sondern schon vom Server der DB
verschwunden ist (ueber das Google-Archiv jedoch noch aufzuspueren), hier
fuer alle Interessierten noch einmal die beiden Fassungen im Vergleich:
---------- alte Fassung (12. Juni 2001) -------------
(1) Der Standardisierungsausschuss ist das ueberregionale
Entscheidungsgremium fuer die genannten bibliothekarischen Bereiche der
Standardisierung und hat folgende Aufgaben und Zustaendigkeiten:
- Behandlung von Grundsatzfragen der bibliothekarischen Standardisierungsarbeit
- Erstellung von Richtlinien für die Arbeit der Teilbereiche gemaess § 6
- Verabschiedung von Grundsatzentscheidungen sowie Entscheidungen in
Fragen, in denen kein Einvernehmen erzielt werden konnte
- Kontrolle der Arbeitsergebnisse.
(2) Der Standardisierungsausschuss ist Beschlussorgan fuer die genannten
Standardisierungsfragen. Jedes Mitglied sorgt für die Umsetzung der
Beschluesse in seinem Bereich.
---------- neue Fassung (4. Juni 2003) -------------
1) Der Standardisierungsausschuss ist das ueberregionale
Koordinierungsgremium für die genannten bibliothekarischen Bereiche der
Standardisierung und hat folgende Aufgaben und Zustaendigkeiten:
- Behandlung von Grundsatzfragen der bibliothekarischen Standardisierungsarbeit
- Erstellung von Richtlinien für die Arbeit der Teilbereiche gemaess § 6
- Kontrolle der Arbeitsergebnisse.
(2) Zur Erfuellung seiner Aufgaben erarbeitet der
Standardisierungsausschuss als fachliches Beschlussorgan Richtlinien und
gibt sie als Empfehlungen an die jeweils verantwortlichen Organe und
Einrichtungen, deren Umsetzung diesen obliegt.
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Die Bearbeiterin des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und
Regelwerke (MARC21, AACR2)", Luise Hoffmann, hat in einem ersten
Zwischenbericht ueber die im bisherigen Projektverlauf erzielten Ergebnisse
gegeben.
Waere dies nicht eine ausgesprochen guenstige Gelegenheit, um die Projektseite
http://www.ddb.de/professionell/afs_projekt.htm
zu aktualisieren (derzeitiger Stand: 06.12.2002/31.01.2003) und - wie schon
vor zwei Monaten an dieser Stelle erbeten -
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200304/20030416.html#10
die bisher erarbeiteten Materialien (Auswertung der Fragebogenaktion,
Ausarbeitungen zu verschiedenen Arbeitspaketen durch die Expertengruppen,
Verbuende und ZDB) fuer die Allgemeinheit zur Verfuegung zu stellen? Denn
man kann Frau Oehlschlaeger nur zustimmen:
Unabhaengig vom Gesamtergebnis der Studie werden diese Daten auch und
zusaetzlich fuer viele Einzelentscheidungen wichtig und nuetzlich sein.
Ganz recht, deshalb: Lassen Sie uns an den bereits gewonnenen Erkenntnissen
teilhaben!
Im Zusammenhang mit der Gruendung einer Arbeitsgruppe RAK-Weiterentwicklung
hat der Standardisierungsausschuss eindringlich an die Mitglieder des
Standardisierungsausschusses und seiner Expertengruppen appelliert, sich
loyal zum Standardisierungsausschuss und seinen Beschluessen zu verhalten.
Vielleicht bin ich nicht die einzige, der die Verwendung des Begriffs
"loyal" (=pflichttreu gegenueber Staat, Gesetzen o.ae.) an dieser Stelle
Schwierigkeiten bereitet. Ich persoenlich halte es, ehrlich gesagt, fuer
wichtiger, dass sich alle Beteiligten um die *sachlich beste Loesung* fuer
die Zukunft des Bibliothekswesens bemuehen. Angesichts der sehr komplexen
Materie mag es dabei durchaus vorkommen, dass jemand seine urspruenglich
gefasste Meinung ueberdenkt und revidiert, oder dass man auf
unterschiedlichen Wegen versucht, ans gemeinsame Ziel zu kommen. Der
grundsaetzlichen Loyalitaet gegenueber dem Koordinierungsgremium taete das
keinen Abbruch.
Ohnehin hat natuerlich im Oeffentlichen Dienst, wenn es um
Loyalitaetsfragen geht, an allererster Stelle die Treuepflicht gegenueber
dem Dienstherrn zu stehen. Beamtenrechtlich beinhaltet diese u.a. die
Pflicht, dem Allgemeinwohl zu dienen und nicht Einzelnen oder einer Gruppe,
seine Vorgesetzten zu beraten und zu unterstuetzen (wozu explizit auch die
Auesserung etwaiger Bedenken gehoert) sowie die Pflicht, den Dienstherrn
vor Schaden zu bewahren. Wer also nach redlicher Beschaeftigung mit der
Materie zu der Ansicht kommt, dass ein Umstieg auf AACR/MARC fuer
Bibliotheken und Benutzer von Nachteil waere, hat nicht nur das Recht,
sondern m.E. sogar die Pflicht, dieses deutlich auszusprechen.
Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
Wuerttembergische Landesbibliothek
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