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Re: Suchmaschinen: Google Update des Grauens
On Tue, 20 May 2003 19:01:25 +0200
"Carsten Dirx" <dirx _at__ rlb.de> wrote:
>
> > Nun kann ja niemand gesetzlich verlangen im
> Google-Index zu landen,
>
> Tja, das glaubt der gesunde Menschenverstand. Aber:
> http://zdnet.com.com/2100-1106-962913.html
Was da steht, kann ich nicht lesen. Ich bin gerade an einem
der frei zugaenglichen Internet-PCs der UB Koblenz-Landau
in Koblenz und dort ist als Standard-Browser
ausschliesslich
NETSCAPE 4.8 installiert (was eine bibliotheksfachlich
befriedigende Recherche weitgehend ausschliesst). Obige
Seite hat zwei Internetrechner zum Absturz gebracht, und
der Internetzugang war dann beim Neustart des Rechners
nicht mehr moeglich. Auf einen dritten Versuch moechte ichs
dann doch nicht ankommen lassen, zumal die Bibliothek in 10
Minuten schliesst.
Grundsaetzlich gilt fuer Google, dass es sich um ein sog.
marktbeherrschendes Unternehmen handelt, das hinsichtlich
der Auswahl seiner Seiten durchaus rechtlichen Bindungen
(insbesondere des Kartellrechts) nach deutschem Recht
unterliegen kann.
Erstellt eine oeffentliche Stelle ein Internetverzeichnis
oder eine Suchmaschine, so ist die Problematik aufgrund von
oeffentlichrechtlichen Normen in verschaerfter Form gegeben
(z.B. Grundsatz der Gleichbehandlung).
Klaus Graf
PS: Es ist nicht noetig, dasjenige, was derjenige schrieb,
auf den man antwortet, nochmals an die Liste zu senden, nur
weil das im Mailprogramm so eingestellt ist.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.