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Re: Leitern (2) - Recht



Lieber herr Tillinger,
in der Deutschen Bibliothek Frankfurt/Main ist im Neubau ein solches
Hochregal an der Wand mit Leiter eingebaut worden. Dort kann Ihnen der
Bauexperte sicher erschöpfend Auskunft geben. MfG Dietmar Kummer
----- Original Message -----
From: Christian Tillinger <c_tillinger _at__ gmx.de>
To: <inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de>
Sent: Tuesday, May 20, 2003 10:41 AM
Subject: Leitern (2) - Recht


> Liebe Liste,
>
> nochmals herzlichen Dank an alle, die auf meine Mail wegen der Leitern
> geantwortet haben!
>
> Eine Antwort hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß es auch rechtliche
> Aspekte zu bedenken gilt.
>
> In diese Richtung zielt meine nächste Frage: Weiß jemand von Ihnen Näheres
> über diesbezügliche rechtliche Vorschriften (oder sonstwie
> versicherungsrelevante Gesichtspunkte)?
>
> Um das Problemfeld anzudeuten: Darf man Wände mit 4,38 m Höhe überhaupt
bis
> oben hin mit Regalen "vollbauen"? Darf man diese Regale mit Leitern
> zugänglich machen? Für Leser, für Bibliothekare? Wie müssen diese Leitern
ggf.
> beschaffen sein? Muß man spezielle Vorrichtungen wie z. B. Haltegriffe
vorsehen?
> Kommt ab einer bestimmten Höhe aus rechtlicher Sicht die Verwendung von
Leitern
> überhaupt nicht mehr in Frage, sondern nur noch der Einbau einer Galerie?
> ...?
>
> Über Hinweise von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
>
> Mit freundlichen Grüßen aus Paris
> Christian Tillinger
>
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> Bibliothek | Bibliothèque
> 10, place des Victoires
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