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Re: Urheberrecht von Datenbanken



Am 6 May 2003, um 15:23 hat Katariina Röbbelen geschrieben:

> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> kann mir jemand Informationsquellen zu Urheberrecht von Datenbanken und
> Datenbankwerken im Internet nennen?
>
> Vielen Dank,
> mit freundlichen Grüßen,
> Katariina Röbbelen

Hallo Frau Röbbelen,

was ganz aktuelles von Dr. Beger habe ich neulich an den AKI-
newsletter geschickt. Nachfolgend die zitierte Stelle. Ansonsten
sicherlich in REMUS oder der Liste URECHT einiges dazu zu
finden.


" Mitteilung an alle Datenbankanbieter und Nutzer § 52 a UrhG und
elektronische Datenbanken Am Freitag, dem 11. April, hat der
Bundestag das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
in der Informationsgesellschaft beschlossen. Die Gesetzesnovelle
hat für die Nutzung von online-Datenbanken grundsätzlich keine
Veränderung zum geltenden Recht mit sich gebracht. Der
umstrittene neue § 52 a (öffentliche Zugänglichmachung von Teilen
eines Werkes oder einzelner Beiträge aus Zeitungen und
Zeitschriften ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Rahmen
von Unterricht und wissenschaftlicher Forschung) ist gemäß § 95 b
Abs. 3 UrhG nicht anwendbar auf online-verbreitete elektronische
Datenbanken (Datenbankwerke nach § 4 und Datenbanken nach §
87 a ff UrhG), soweit für die Nutzung ein Lizenz- bzw.
Nutzungsvertrag der Öffentlichkeit angeboten und der Zugang über
technische Maßnahmen kontrolliert wird. Als technische
Zugangskontrolle sind z.B. Passwort, Freischaltung einer IP-
Adresse u.ä. für die Anwendung des § 95 b Abs. 3 UrhG
ausreichend.
"

leicht gekürzt aus:
http://elib.zib.de/mailing-lists/public/iuk-open/2003/msg00007.html


--
MfG, Karl Dietz
http://www.karldietz.de




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