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Jugendschutzgesetz - Kennzeichnung von CD-ROM



Liebe Kolleginnen und Kollegen!

das neue JSchG enthält einige Überraschungen. Besonders die
Situation von Datenträgern mit Spielen und Lernsoftware in Bibliotheken ist
vollkommen unklar. Nach den Bestimmungen des Gesetzes dürfen
diese Medien nur benutzt und ausgeliehen werden, wenn sie den
entsprechenden neuen Aufkleber tragen.

Was ist aber mit dem Altbestand? Niemand weiß bis jetzt eine
Antwort. Müssen die Medien nachbeklebt werden? Wer liefert die
Aufkleber?

Die DBV-Rechtskommission versucht derzeit, Licht ins Dunkel zu
bringen. Bitte gedulden Sie sich noch einige Zeit. Wir informieren,
sobald wir Genaueres wissen.

Für die DBV-Rechtkommission

Mit freundlichen Grüßen


Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek
MPI for Comparative Public Law and International Law / Library
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