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Hochschul-Rektoren-Konferenz zur Urheberrechtsreform



Aus den News des Instituts für Urheber- und Medienrecht:

Bundesregierung weist Kritik an Urheberrechtsreform erneut zurück
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1207&w=&p=1

Die Stellungnahme von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Kritik
der Verlagswirtschaft an den Plänen für die Reform des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft verschweige, so heißt es dort im Kommentar, 
daß die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren gegenüber der 
Verlagswirtschaft bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht habe. Die 
besonders umstrittene neue Schrankenregelung des § 52 a des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wurde auf Druck vor allem des Börsenvereins
des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) erheblich enger gefasst. Der
ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte es für Zwecke 
des Unterrichts und der Forschung noch für zulässig, veröffentlichte 
Werke öffentlich zugänglich zu machen, "soweit die Zugänglichmachung zu
dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller 
Zwecke gerechtfertigt ist". Die nun von Zypries angesprochene 
Einschränkung des gesetzlichen Nutzungsrechts auf "kleine Teile eines
Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen 
oder Zeitschriften" war bereits in der Gegenäußerung der Bundesregierung
zur Stellungnahme des Bundesrates am 6. November 2002 angekündigt worden
und fand Eingang in die (im Wortlaut erst vor wenigen Tagen publik
gewordene) Formulierungshilfe der Berichterstatter der
Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages; neu
eingeführt wurde in den Schrankenregelungen auch eine Bereichsausnahme 
für den Primärmarkt der Unterrichtsmaterialien für Schulen und eine
zeitlich begrenzte Bereichsausnahme für Filmwerke.

Bekannt wurde jetzt auch ein Brief der Hochschul-Rektoren-Konferenz an 
den Bundeskanzler vom 21.02.2003, 

http://www.bibliotheksverband.de/dbv/rg/urkanzler1.html

in der er sich *gegen* die weitere Verkürzung der Zugangsregelungen für
den Hochschulbereich in § 52 a wendet und bittet, mit einem deutlichen
Votum für die Belange von Lehre und Forschung an den deutschen 
Hochschulen einzutreten. 

Mit der Verkürzung wäre in Forschung und Lehre in den Hochschulen die 
der bisherigen Möglichkeit eines Herumreichens eines Buches oder
Kunstwerkes im Seminarraum entsprechende Zugänglichmachung eines 
digitalen Werkes über ein Netzwerk auf einem Bildschirm nicht mehr ohne 
eine gesonderte Vereinbarung mit dem Rechteinhaber möglich. Dies wäre 
eine erhebliche Verschlechterung des derzeitigen Zustandes, schreibt der
Prasident der HRK, Prof. Dr. Klaus Landfried. Es sollte unbedingt ? wie
auch bisher bei gedruckten Werken ? möglich sein, ein von der Hochschule
bereits erworbenes Werk im Rahmen von Forschung und Lehre in 
vollständiger Form Studierenden und Wissenschaftlern zugänglich zu 
machen[, d.h. ohne aufwendige Lizenzverhandlungen für jeden Einzelfall, 
Zusatz BCK].

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd-Christoph Kämper, Stuttgart

-- 
Bernd-Christoph Kaemper, Dipl.-Physiker, Bibl.-Rat
Fachreferent für Physik und Koordination elektronischer Ressourcen
Universitätsbibliothek Stuttgart, Postfach 104941, 70043 Stuttgart
Tel +49 711 685-4780, Fax +49 711 685-3502, kaemper _at__ ub.uni-stuttgart.de


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