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Paragraphenwerke als Datenbank



Kaum hatten wir die RAK-WB als Datenbank ans Netz gebracht, war 
schon der Gedanke da, man muesse doch auch andere Paragraphenwerke
auf diese Weise erschliessen koennen. Eine prioritaer angestellte
Machbarkeitsstudie kam zu positivem Schluss und formulierte auch
gleich eine Datenstruktur. Was aber sollte das erste Beispiel
sein? Keinem anderen Paragraphenwerk, so war bald
die Meinung, als nur dem Grundgesetz kommt das Privileg zu,
in der ersten solchen Datenbank ins Licht der Oeffentlichkeit
gestellt zu werden - wenngleich es keine Paragraphen, sondern
Artikel hat. 
Und hier ist es auch schon, mit ganz leicht merkbarer URL:
    http://www.allegro-c.de/gg/

Berlin hatte fuer die Idee sofort ein offenes Ohr, das muss dankbar
vermerkt werden. Generoes stellte man den Text nicht nur als
PDF, sondern auch als RTF (darauf kam's an) auf den Bundestags-
Server:
   http://www.bundestag.de/gesetze/gg/
und man verzichtet auf Pay-per-View und Konsortialverhandlungen. 
Man wuenscht in diesen Tagen, dass davon eine Signalwirkung ausgehe.
(Obschon Hans Eichel zum Heben eines Zeigefingers ansetzte, doch 
er konnte mit Hinweis auf Par. 5 UrhG beschwichtigt werden.)

Die Datenbank ist nicht statisch, alles ist bearbeitbar, auch ueber
das Netz! Es gibt ja immer mal was zu aendern. Das Passwort 
allerdings fuer die Schreibberechtigung erhaelt nur der 
zustaendige Zeichnungsberechtigte. Zur Zeit ist das J. Rau. 
Interessierte Gruppierungen und Individuen wollen also bitte 
von diesbezueglichen Anfragen absehen. Solche haetten wir 
forzuwarden (oder heisst es immer noch "weiterzuleiten"?) 
an die zustaendige Datenschutzbehoerde, das Bundesamt 
fuer Verfassungsschutz.

B.E.
Die Faehigkeiten des allegro-Systems werden bei dieser hehren
Aufgabe, wie wir zugeben, gar nicht voll ausgereizt. Unicode, 
vor kurzem realisiert, kommt nicht zum Tragen - das Gesetz weist 
kein einziges fremdlaendisches Diakritikum auf. Ungenutzt bleiben 
auch typisch bibliothekarische Funktionen wie z.B. jene, die den 
einleitenden Artikel uebergeht: in diesem Fall ist das Gegenteil 
gefragt, sogar die Praeambel, noch vor dem ersten Artikel 
angesiedelt, musste mit rein. Hat auch geklappt.




Bernhard Eversberg
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