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Re: Hochschulbibliothek Archivfunktion
- Date: Fri, 31 Jan 2003 19:59:54 +0100
- From: Klaus Graf <graf _at__ uni-koblenz.de>
- Subject: Re: Hochschulbibliothek Archivfunktion
otte _at__ bib.fh-wilhelmshaven.de schrieb in INETBIB
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> aus gegebenem Anlass folgende Anfrage:
> Gibt es eine Hochschulbibliothek, die neben der Literaturversorgung
> für Studium, Lehre und Forschung usw. auch die Archivfunktion für
> ihre Hochschule wahrnimmt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit
> welchen Erfahrungen? Gibt es Erfahrungswerte / Richtwerte
> bezüglich des Personalaufwandes zur Verwaltung von (Hochschul-
> )Archiven? Ich bin über jeden Hinweis dankbar.
Grundsaetzlich sollten Hochschularchive archivfachlich betreut werden.
Zwar ist eine organisatorische Zuordnung zur Hochschulbibliothek im
Prinzip moeglich, aber nicht sinnvoll. Sinnvoller ist eine
archivfachlichen Grundsaetzen genuegende Gemeinschaftseinrichtung
mehrerer Hochschulen/FHs.
§ 7 Abs. 3 Nds. ArchivG drueckt sich leider sehr lax aus.
http://www.stadtarchiv.goettingen.de/texte/archivgesetz.htm
Solche Ideen, wie sie in der Anfrage geaeussert werden, sind leider vom
Wortlaut des Gesetzes nicht ausgeschlossen.
§ 8 ArchivG BW ist da deutlicher:
"Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die
der Aufsicht des
Landes unterstehen und über kein eigenes Archiv verfügen, das
archivfachlichen Ansprüchen
genügt, haben Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht
mehr benötigen, dem
Staatsarchiv anzubieten."
Entscheidend ist die Formulierung: das archivfachlichen Anspruechen
genuegt.
Das kann erlaeutert werden durch § 3 Abs. 3:
"In Ausnahmefällen können im Einvernehmen mit der Landesarchivdirektion
Unterlagen
einem anderen Archiv übergeben werden, solange die Einhaltung der in den
§§ 4 und 6
getroffenen Bestimmungen gewährleistet ist und die archivfachlichen
Ansprüche hierfür
insbesondere in personeller, baulicher und einrichtungsmäßiger Hinsicht
erfüllt sind."
In personeller Hinsicht genuegt ein Archiv in BW regelmaessig dann
archivfachlichen Anspruechen, wenn es von einem ausgebildeten Archivar
des gehobenen oder hoeheren Dienstes betreut wird.
Dass eine FH auf die Idee kommt, das Archiv gleichsam nebenher von der
Bibliothek betreuen zu lassen, sollte klar und deutlich als das
angesprochen werden, was es ist: nicht der Sache (Sicherung und
Erhaltung des Archivguts) dienlich.
CC an die Archivliste.
Dr. Klaus Graf
Assessor des Archivdienstes
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.