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Re: Promotionsordnungen
Liebe InetBibls,
... um die Angelegenheit noch ein wenig zu komplizieren, haben viele
Fakultäten sog. kumulative Dissertationen zugelassen, die aus zwei oder
gar mehreren bereits veröffentlichten Beiträgen des Promoventen bestehen
können. Bei den veröffentlichten Beiträgen handelt sich meist um Artikel
in wiss. Zeitschriften, an denen der Autor praktisch keine
weitergehenden Veröffentlichungsrechte mehr besitzt. In solchen Fällen
muss der entsprechende Verlag um die Erlaubnis für die weitere
Veröffentlichung innerhalb einer Disssrtation gebeten werden. Wie ich
von betroffenen Wissenschaftlern weiss, wurde diese Erlaubnis für den
DRUCK der nach der PO vorgeschriebenen Anzahl von Exemplaren auch
gewährt, für die e-Verbreitung (z.B. uber einen Diss. Server) jedoch nicht.
Ich denke, dies ist ein weiterer Punkt, warum sich die entsprechenden
Gremien in den Unis unbedingt um eine (möglichst einheitliche)
Behandlung der Urheberrechte aller Universitätsangehörigen in
(Autoren-)Verträgen mit Verlagen und/oder anderen uni-externen
Unternehmen/Organisationen bemühen sollten.
Frohe Festtage und ein gutes Neues Jahr
wünscht Marcel Brannemann
--
___________________________AWI_________________________
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