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Aufstellung von Diplomarbeiten und Magisterarbeiten
- Date: Fri, 30 Apr 1999 15:49:40 +0200
- From: Dokumentation Krankenhauswesen <heclinet _at__ TU-Berlin.DE>
- Subject: Aufstellung von Diplomarbeiten und Magisterarbeiten
Liebe Liste,
zu folgenden Fragen erbitte ich pragmatische und/oder prinzipielle
Hinweise:
1) Duerfen Diplom-/Magisterarbeiten auch ohne ausdrueckliche
Einwilligung des Kandidaten oeffentlich aufgestellt und
nachgewiesen werden?
2) Falls ja, duerfen sie dann auch ausgeliehen werden?
3) Kann eine Pruefungsordnung die individuelle Einwilligung
zur oeffentlichen Aufstellung ersetzen?
4) In welche Kompetenz gehoert eine Rechteregelung?
(Bund, Land, Uni, Institut)
Hintergrund:
Fuer die immer einfacher werdenden Moeglichkeiten, auch kleinere
Datenbanken ins Internet zu "stellen", bieten sich Sammlungen von
Diplomarbeiten / Magisterarbeiten geradezu an. Bislang sind es
eher vor sich hintraeumende Bestaende (die manchmal in einer
rechtlichen Grauzone zugaenglich sind).
Verbunden mit einer erhoehten Attraktivitaet waechst aber auch das
Beduerfnis, sich juristisch auf sicherem Terrain zu bewegen.
Vielen Dank schon jetzt fuer das Gruebeln und noch mehr fuer
interessante Antworten.
Schoenes Wochenende (nicht vergessen: Tag der Arbeit)
Ruediger Schneemann
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