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Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vermutlich werden Sie es selbst gemerkt haben, dass der BGH nunmehr seine
Entscheidungen im Internet kostenlos zur Verfügung stellt. Zur
Verdeutlichung aber füge ich unten noch einmal den Text der Presseerklärung
an und versuche hier noch einige mehr private Hinweise. Lesen Sie aber bitte
auch auf der neuen Website bei der "Suche" die Tipps zu den einzelnen
möglichen Suchen.

Das Layout der Website wurde radikal umgestellt von meinen mehr
handgestrickten html-Seiten auf MySQL- und PHP-Anwendung. Wir hoffen
natürlich, dass Ihnen die Neugestaltung gefällt und Sie bei deren Benutzung
gerne angestammte Gewohnheiten zugunsten zeitgemäßerer Gestaltung aufgeben.

Entgegen der Pressemitteilung befinden sich jetzt bereits knapp über 6.700
Entscheidungen des BGH im Internet-Angebot. Es werden fast alle
Entscheidungen in das Internetangebot übernommen, wenn sie schriftlich
vorliegen und die Entscheidungen den Parteien, Betroffenen bzw. ihren
Prozeßvertretern zugestellt sind. Die Prozeßordnung lässt dem Gericht in
Zivilsachen einen längeren Zeitraum zur Ablieferung der schriftlichen
Urteilsgründe. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Rechtsstreit zwar
entschieden wird und eine Kurzdarstellung darüber z.B. in Form einer
Pressemitteilung erscheint, aber die Entscheidung erst viele Wochen später
für eine Veröffentlichung zur Verfügung steht.

Die Suche in den Entscheidungen bedeutet Suche in PDF-files im vorliegenden
Format. Sollte einmal ein längerer relevanter Begriff einer Silbentrennung
unterlegen sein, könnte er nur in diesen Teilen gefunden werden.

Bei der Leitseite der Entscheidungen befindet sich im Text die Formulierung
"die Sie für nicht gewerbliche Zwecke kostenlos herunterladen können".
Dieser Text wird meist von Personen hinterfragt, die gewerblich tätig sind,
weshalb es eigentlich gerade keine Auslegungsprobleme geben sollte. Man
sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass derzeit noch die elektronische
Form nicht die verbindliche Form ist, also wie z.B. mit der Veröffentlichung
von Gesetzen im Bundesgesetzblatt.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Pannier

Text der Presseerklärung:

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet

Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet auf
der Homepage des BGH (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar. Als Service für
den Bürger sind über 5.000 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab dem Jahr
2000 auf der Homepage des Bundesgerichtshofs hinterlegt und können nach
Aktenzeichen oder Datum abgefragt werden. Besonders interessant ist auch die
Möglichkeit, mit Begriffen aus dem Entscheidungstext zu suchen. Die
Entscheidungen sind im sog. PDF-Format (Portable Document Format)
abgespeichert. Sie können weltweit abgerufen werden und entsprechen dabei
1:1 den Originalentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die zum Lesen
notwendige Software kann kostenfrei im Internet abgerufen werden.

Für den Bürger ist es ab sofort möglich, Entscheidungen einzusehen, die in
der Presse oder im Fernsehen zitiert werden oder über die eine
Pressemitteilung des Gerichts berichtet. Sobald die schriftlichen
Entscheidungsgründe vorliegen und den Parteien zugestellt sind, werden sie
über das Internet auch allgemein zugänglich sein. Von den Pressemitteilungen
auf der Homepage des Bundesgerichtshofs gibt es dann einen Querverweis zum
Volltext.


Karlsruhe, den 15. November 2002



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.