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Re: Vertrag über Archivierung durch UB



Lieber Herr Schneemann,

da normale CD-ROMs - sofern es keine wiederbeschreibbaren CD-RWs sind - sowieso nicht geändert bzw. überspielt werden können, verstehe ich nicht ganz, was der Professor verhindern will. Oder meint er das Übertragen auf einen Dokumentserver o.ä.?

Viele Grüße
Janet MacKenzie

UB TU Berlin: Dok/ Publ./Diss schrieb:

Liebe KollegInnen, vor dem allseits verdienten Wochenende eine ins Juristische gehende Frage zum Problem 'Archivierung von elektronischen Publikationen':

Folgender Fall:
Ein Prof. überreicht der UB jeweils 2 Archiv-CDs seiner Semestervorlesung, die er wiederkehrend als elektronisches Projekt im Web anbietet. Die eine CD ist für die Ausleihe, die andere als Sicherung fürs Archiv vorgesehen. Darüber und dass die CDs auf keinen Fall geändert werden dürfen möchte er gerne einen speziellen Vertrag mit der UB abschliessen.


Nun haben wir schon etliche CDs in unserem Bestand - vertragslos -
(was natürlich nicht ganz richtig ist, weil ja ein Vertrag zustande gekommen ist, aber eben kein schriftlicher) und wollen nicht unnötigerweise eine weitere Bürokratie aufbauen. Unsere Intention für den vorliegenden Fall: Die Archiv-CD kommt in den normalen Bestand im Magazin und erhält den Status "nicht ausleihbar", ansonsten gibt es keine Sonderbehandlung.


Frage:
Hat jemand auch schon mal ein solches Ansinnen gehabt und wie ist damit umgegangen worden? Gibt es vielleicht irgendwo eine Art Mustervertrag?


Danke für das Mit-Überlegen und ein entspanntes Wochenende
Rüdiger Schneemann

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| Ruediger Schneemann | TU Berlin - UB - Abt.Publikationen |
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