Liebe KollegInnen,
vor dem allseits verdienten Wochenende eine ins Juristische gehende
Frage zum Problem 'Archivierung von elektronischen Publikationen':
Folgender Fall:
Ein Prof. überreicht der UB jeweils 2 Archiv-CDs seiner
Semestervorlesung, die er wiederkehrend als elektronisches Projekt im
Web anbietet. Die eine CD ist für die Ausleihe, die andere als
Sicherung fürs Archiv vorgesehen.
Darüber und dass die CDs auf keinen Fall geändert werden dürfen
möchte er gerne einen speziellen Vertrag mit der UB abschliessen.
Nun haben wir schon etliche CDs in unserem Bestand - vertragslos -
(was natürlich nicht ganz richtig ist, weil ja ein Vertrag zustande
gekommen ist, aber eben kein schriftlicher) und wollen nicht
unnötigerweise eine weitere Bürokratie aufbauen. Unsere Intention
für den vorliegenden Fall:
Die Archiv-CD kommt in den normalen Bestand im Magazin und erhält
den Status "nicht ausleihbar", ansonsten gibt es keine Sonderbehandlung.
Frage:
Hat jemand auch schon mal ein solches Ansinnen gehabt und wie ist
damit umgegangen worden?
Gibt es vielleicht irgendwo eine Art Mustervertrag?
Danke für das Mit-Überlegen und ein entspanntes Wochenende
Rüdiger Schneemann
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