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Re: Höhergruppierung nach BAT III
Liebe Listenteilnehmer!
Herzlichen Dank für die zahlreichen Zuschriften. Zusammenfassend ist
festzustellen, dass fast alle Zuschriften auf der gleichen Linie liegen. Die
Höhergruppierung scheint ein aussichtsloses Unterfangen zu sein, weil die
Eingruppierung nach BAT III für wissenschaftliche Bibliotheken nun einmal
nicht vorgesehen ist (Ausnahme: außertarifliche Vereinbarung oder bei nicht
typisch bibliothekarischen Tätigkeiten). Ganz abfinden will ich mich damit
noch nicht, weil diese Praxis, dass Beamte für bestimmte Funktionen mit A 12
besoldet werden, während Angestellte auf dem selben Posten nur BAT IVb bzw.
maximal IVa erhalten, gegen Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verstoßen könnte. Zum
Thema "gleicher Zugang zum Beförderungsamt für Angestellte und Beamte" gibt
es ein Urteil des BAG vom 18.9.2001 (AZR 410/00). Ob es in diesem Fall
weiter hilft, muß noch geprüft werden.
Gruß
HENRIETTE ALTHOFF, Bibliotheksleiterin
FREIE UNIVERSITÄT BERLIN, FB Recht, Bibliothek
VAN'T-HOFF-STR. 8 14195 BERLIN
Tel. 030/838 53777 Fax: -53776
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