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BW: Antrag an Standardisierungsausschuss
[Mail geht an Inetbib und RAK-List]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die AG Bibliotheksdirektor/inn/en der baden-wuerttembergischen Landes- und
Universitaetsbibliotheken hat einen Antrag an den
Standardisierungsausschuss gestellt, den ich Ihnen im Auftrag von
Karl-Wilhelm Horstmann (UB Hohenheim), des Sprechers der AG, nachstehend
zur Kenntnis geben moechte.
Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Antrag an den Standardisierungsausschuss
Die leitenden Bibliotheksdirektorinnen und -direktoren der
baden-wuerttembergischen Universitaets- und Landesbibliotheken stellen nach
§ 12, Absatz 1 der Geschaeftsordnung des Standardisierungsausschusses den
folgenden Antrag:
Der Standardisierungsausschuss moege seinen Beschluss vom 06.12.2001 (TOP
4) modifizieren und den Satz "Die Weiterentwicklung der RAK sollte in
diesem Zusammenhang nur noch unter unabdingbar notwendigen und
internationalen Entwicklungen nicht zuwiderlaufenden Modifikationen
verfolgt und spaetestens zum Jahresende 2003 eingestellt werden." durch den
folgenden Passus ersetzen:
"Die Entwicklungsarbeit an den RAK2 soll unverzueglich wieder aufgenommen
und bis zum Abschluss der Studie uneingeschraenkt fortgesetzt werden. Die
dabei erzielten Ergebnisse sind bei der endgueltigen Entscheidung ueber das
weitere Vorgehen zu beruecksichten."
Begruendung:
Ein Zurueckfahren oder gar ein vollstaendiger Abbruch der Arbeit an den
RAK2 waere fuer das deutsche und oesterreichische Bibliothekswesen in
mehrfacher Hinsicht schaedlich:
1. Zu den erklaerten Zielen der RAK2-Entwicklung gehoert neben weiteren
wichtigen Aspekten (Anpassung an die Online-Welt, Vereinfachung des
Regelwerks, Vereinheitlichung von RAK und RSWK, verstaerkte
Beruecksichtigung wirtschaftlicher Aspekte) auch die Anpassung an
internationale Regelungen. Dabei sind bereits beachtliche Ergebnisse
erreicht worden (z. B. Verfasser, Titel); auch fuer eine weitergehende
Annaeherung gibt es konkrete Plaene. Die baden-wuerttembergischen
Bibliotheksdirektorinnen und -direktoren halten die RAK2 daher fuer einen
erfolgversprechenden Weg, um bessere internationale Kompatibilitaet zu
erreichen, der nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte.
2. Bei den anstehenden IFLA-Konferenzen zur Katalogisierung bestuende die
Chance, unsere Loesungen - die nicht selten Modell für ein zukuenftiges
gemeinsames Vorgehen sein koennten - auf internationaler Ebene
einzubringen. Ein 'Einfrieren' der RAK2-Arbeit vermittelt den Eindruck,
dass Deutschland keine eigenstaendige Regelwerksarbeit mehr betreiben will.
Die Moeglichkeiten für ein aktives Mitgestalten der zukuenftigen
Entwicklung wuerden dadurch massiv geschmaelert.
3. Das 'Einfrieren' der RAK2-Arbeit praejudiziert zudem eine Entscheidung
für den Voll-Umstieg. Die endgueltige Entscheidung soll jedoch laut
Protokoll der Sitzung vom 06.12.2001 erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus
der Studie fallen. Aus dieser koennte sich - wie der Vorsitzende des
Standardisierungsausschusses in Augsburg ausfuehrte - aber durchaus auch
ergeben, dass ein Umstieg auf die angloamerikanischen Standards nach einer
Kosten-Nutzen-Abwaegung nicht sinnvoll ist. Die baden-wuerttembergischen
Bibliotheksdirektorinnen und -direktoren halten dieses Ergebnis sogar fuer
das wahrscheinlichste. Fuer diesen Fall waeren die RAK2 die gebotene
Alternative und sollten deshalb zuegig fertiggestellt werden. Wuerde man
die Arbeit daran erst 2004 wieder aufnehmen, waeren mindestens zwei volle
Jahre verloren.
4. Aber auch falls der Standardisierungsausschuss nach Abschluss der Studie
für den Voll-Umstieg votiert und dies von der KMK bestaetigt wird, ist
keineswegs sicher, dass tatsaechlich alle Bibliotheken umsteigen werden
bzw. koennen. Insbesondere bei den Oeffentlichen und den
Spezialbibliotheken ist damit zu rechnen, dass sich viele Unterhaltstraeger
verweigern werden. Die betroffenen Bibliotheken benoetigen unter diesen
Umständen die RAK2 als moderne und online-faehige Alternative.
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
Wuerttembergische Landesbibliothek - Abt. Landesbibliographie
Postfach 105441 D-70047 Stuttgart
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