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Re: Bibliotheca Palatina



Liebe Liste,

> wie handhaben Sie Wünsche auf Printkopien aus der Bibliotheca Palatina?
>
> Die Taschen der Microfiche haben folgenden restriktiven Aufdruck: " Das
> Duplizieren, Kopieren oder Reproduzieren der Microfiches oder einzelner
> Aufnahmen aus den Microfiches ist untersagt. Jegliche der Vervielfältigung
> diendende Verwendung des Bildmaterials bedarf der Zustimmung des
> K. G. Saur Verlages".
>
> Da kaum jemand längere lateinische Texte nur am Lesegerät lesen mag und
> auf diese Weise nur Präsenzbenutzung möglich ist, stellt sich die Frage
> nach dem Sinn der Verfilmung und Erschließung.
>
> Ist diese Beschränkung wirklich rechtlich bindend?

Genauso wie gleichlautende Sätze in gedruckten Werken rechtlich
unbeachtlich sind, sollte man obige Sätze nicht allzu ernst
nehmen. In welchem Umfang kopiert werden darf, bestimmt
ausschließlich § 53 UrhG. Es ist im Urheberrechtsgesetz
nirgendwo festgelegt, daß ein Verlag entscheiden darf, ob und in
welchem Umfang aus bei ihm verlegten Werken kopiert werden
darf. Den Text von § 53 UrhG finden Sie an vielen Stellen im
Internet, z.B.  unter
http://www.staat-modern.de/gesetze/uebersicht/index.html.

Für die EDBI-Rechtskommission


Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek
MPI for Comparative and Public International Law / Library
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